Gültigkeit genau festgelegt

Umtauschfrist für Motorradführerschein – so lange ist der „Lappen“ gültig

  • Melissa Sperber
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Viele Motorradfahrer müssen in den kommenden Jahren ihren Führerschein umtauschen. Dafür gelten bestimmte Fristen, die sich an Ausstellungs- oder Geburtsjahr orientieren.

In Deutschland müssen bis 2033 rund 15 Millionen Papierführerscheine und 18 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicher sein und in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden, zudem sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster erhalten. Das gilt auch für Motorradfahrer.

Motorradführerschein umtauschen: Welche Fristen gelten?

Doch wann müssen Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen? Wie der ADAC schreibt, sind Führerscheine für Motorräder, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, für 15 Jahre gültig – ebenso wie Autoführerscheine. Das gelte auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung, so der ADAC weiter.

Wurde der Motorradführerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben, spielen zwei Daten eine entscheidende Rolle: das Geburts- oder das Ausstellungsjahr. Warum zwei unterschiedliche Daten für den Führerschein-Umtausch entscheidend sind? Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr begründet dies damit, dass auf alten Papierführerscheinen das Ausstellungsdatum oftmals nicht mehr erkennbar sei.

Geburts- oder Ausstellungsjahr: Fristen für Führerschein-Umtausch für Motorradfahrer

Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist für Motorradfahrer das Geburtsjahr entscheidend. Es gelten folgenden Fristen:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wurde der Führerschein für das Motorrad ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, dann ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Es gelten diese Fristen:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

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Motorradfahrer sollten sich an die Fristen zum Führerscheinumtausch halten. Denn wer mit einem ungültigen „Lappen“ in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Der ADAC weist allerdings daraufhin: „Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.“

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