Kindergrundsicherung

Kindergeld trotz Nebenjob: So viel Geld dürfen Kinder dazuverdienen

  • VonLaura Bernert
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In Deutschland besteht der Anspruch auf Kindergeld unabhängig des Einkommens der Eltern. Doch was gilt, wenn die Kinder Gehalt aus der Ausbildung oder von einem Nebenjob bekommen?

Kinder und Familien sollen in Deutschland besonders geschützt werden. Dafür macht der Staat neben Elterngeld auch Kindergeld locker. Ab 2025 können Familien mit Kindern sogar mit mehr Geld rechnen. Dann wird die Kindergrundsicherung das Kindergeld ersetzen.

Doch dann setzt sich die Auszahlung der Kindergrundsicherung etwas anders zusammen als zuvor das Kindergeld. Alle Eltern erhalten einen monatlich festen Betrag, unabhängig vom Alter des Kindes oder dem eigenen Einkommen. Das ist der sogenannte Kindergarantiebetrag. Dazu kommt dann noch der Kinderzusatzbetrag, der je nach Höhe des Einkommens der Eltern und dem Alter der Kinder variiert. Der Wechsel vom Kindergeld zur Kindergrundsicherung ist nicht die einzige Änderung, die für 2025 geplant ist. Unter anderem sollen auch Rentner mehr Geld erhalten.

Eigenes Geld vom Nebenjob? So wirkt sich Gehalt auf das Kindergeld aus

Nicht nur Eltern mit kleinen Kindern können Kindergeld bekommen. Selbst wenn der Nachwuchs schon eigenes Geld verdient, kann Anspruch auf das Geld vom Staat bestehen. Grundsätzlich endet der Anspruch auf Kindergeld erst mit dem 25. Geburtstag. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite mit. Jedoch bestünde ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren der Nachweis über die Lebenssituation des Kindes.

Bekommen die Eltern Kindergeld, darf sich der Nachwuchs dennoch etwas hinzuverdienen.

Kinder, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder das Studium absolvieren, haben demnach Anspruch auf die Zahlung. Das gilt, selbst wenn die Ausbildung vergütet wird. Wie viel Gehalt das Kind in dieser Zeit bekommt, spielt keine Rolle. Selbst bei einer zweiten Ausbildung mit bis zu 20 Arbeitsstunden in der Woche bestehe noch Anspruch auf Kindergeld, so die Agentur für Arbeit.

Gehalt durch Nebenjob: Das gilt beim Kindergeld

Nicht nur bei Kindern in Ausbildung wird das Gehalt nicht berücksichtigt. Ferienjobs und Mutterschaftsgeld beeinflussen den Anspruch an Kindergeld überhaupt nicht. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit von 2023 hervor. Vorsichtig muss nur außerhalb der Ferien walten: Monatlich können unter 25-Jährige bis zu 520 Euro hinzuverdienen, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren.

Dazu zählen auch all jene, die einen Freiwilligendienst leisten. Auch sie dürfen 520 Euro monatlich ausbezahlt bekommen. Der Freiwilligendienst hat auch Auswirkungen auf das Geld im Alter. Wer in jungen Jahren ehrenamtlich tätig wird, kann sich die Zeit auf die Rente anrechnen lassen.

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