Reform für Kosten

Neue Grundsteuer: Wie wird sie berechnet? Was Hausbesitzer wissen müssen

  • VonLaura Bernert
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Ab 2025 wird die Berechnung der Grundsteuer reformiert. Die Kosten für Hausbesitzer und Eigentümer könnten sich verändern.

Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss dafür Grundsteuer bezahlen. Diese Steuer müssen jedoch nicht nur Hausbesitzer bezahlen, sondern auch Betriebe in der Forst- und Landwirtschaft. Zahlen müssen zwar nur die Eigentümer, doch wie das Finanzministerium mitteilt, können die Kosten auch auf Mieter umgelegt werden. Dazu müssen aber einige Vorgaben eingehalten werden – auch einige andere Mietklauseln sind im Vertrag unzulässig.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet. Zunächst wird der Wert des Grundstücks bestimmt. Dazu werden Faktoren wie die Qualität des Bodens und die Höhe der statistischen Kaltmiete in der Gemeinde. In einem zweiten Schritt werden mögliche Wertsteigerungen mit einbezogen. Zuletzt werden noch die sogenannten Hebesätze der Gemeinden angepasst. Das bedeutet, dass einzelne Gemeinden dafür sorgen können, dass sich die Grundsteuer nicht stark verändert. So erklärt es das Finanzministerium.

Reform für Grundsteuer: Das ändert sich für Hausbesitzer

Doch dieses System wird nicht mehr lange bestehen. 2018 wurde es für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Das Gleichbehandlungsgebot war nicht gegeben, da Grundstücke im selben Alter nicht gleich behandelt wurden. Deshalb wird es ab 2025 eine Reform der Grundsteuer geben.

Eigentümer mussten bis zum Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Das war die Grundlage für die Neubewertung des gesamten Grundbesitzes auf deutschem Boden, was nun wiederum Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist, so das Finanzministerium.

Grundsteuer gesenkt? Diese Änderungen stehen für Eigentümer an

Künftig sollen Gemeinden zudem einen höheren Hebesatz für Grundstücke festlegen, die zwar bebaut werden könnten, es aber nicht werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass es sich hierbei um Grundstücke handelt, mit denen Spekulationen betrieben werden. Das Problem: In Teilen Deutschlands ist der Preis für Wohnraum enorm hoch und grundsätzlich gibt es zu wenig davon.

Die Reform weckt aber auch Hoffnung bei einigen Eigentümern, dass künftig ihre Geldbeutel geschont werden – zumindest in Baden-Württemberg. Denn bei der großen Mehrheit der Kommunen sieht das Finanzministerium eigenen Berechnungen zufolge Spielraum, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Einige Hauseigentümer können durch Wohngeld aber auch finanzielle Entlastung erhalten.

Probleme mit Aufkommensneutralität: Was das für die Grundsteuer und Eigentümer bedeutet

Durch die veränderte Berechnung der Grundsteuer werden auch die Einnahmen der Kommunen verändert. Dem könne mit „Aufkommensneutralität“ entgegenwirken. Das bedeutet, dass die Hebesätze so gewählt werden, dass die Kommunen ab 2015 genauso viel durch die Grundsteuer einnehmen wie zuvor. „Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümern gibt“, teilt das baden-württembergische Finanzministerium mit.

Berechnung der Grundsteuer

Doch wann wissen Eigentümer, auf welche Kosten sie sich für 2025 einstellen können? Im Herbst 2024 sollen die Kommunen die Hebesätze für das kommende Jahr beschließen, so das Bundesfinanzministerium. Anschließend wird der Grundsteuerbescheid ausgestellt, mit dem Eigentümer die Steuer selbst berechnen können. Dazu muss auch der Grundsteuermessbetrag vorliegen. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Im Transparenzregister, das das Ministerium online veröffentlicht hat, werden die aufkommensneutralen Hebesätze aufgelistet. Was bei einigen Hausbesitzern sicher Freude ausgelöst hat, sorge aber auch für Kritik. Sowohl der Gemeinde- als auch der Städtetag in Baden-Württemberg kritisieren die Veröffentlichung. Dadurch werde in die „kommunale Selbstverwaltungshoheit“ eingegriffen. Außerdem sei die aktuelle Datenbasis nicht eingerechnet worden, schreibt „dpa“ über die Kritik.

Grundsteuer für das eigene Haus: So geht die Berechnung

Die Städte und Gemeinden sind allerdings nicht dazu verpflichtet, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. „Wir stehen allerdings weiterhin zu der Zusage, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer insgesamt führen soll“, so die Vertreter gegenüber „dpa“. Es könne aber notwendig sein, die Steuer zu erhöhen.

Der Bund der Steuerzahler appellierte jedoch an die Kommunen, die Steuern zu senken, statt die Reform für eine Erhöhung zu nutzen. Wie genau die Kommunen die Hebesätze anwenden, steht also noch in den Sternen und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Laci Perenyi

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