Verbotene Aktionen
Illegale Bauernproteste: Blockierte Straßen, Misthaufen und Galgen – diese Strafen drohen Landwirten
VonJosefine Lenzschließen
Ob zugesperrte Zufahrten, umgedrehte Ortsschilder und Misthaufen auf Straßen: Bei den Bauernprotesten kommt es zu einigen illegalen Handlungen. Den Landwirten drohen Geld- und Freihheitsstrafen.
Am Montag, 8. Januar, gehen tausende Bauern auf die Straße und blockieren mit ihren Traktoren Autobahnzufahrten, Innenstädte und andere Orte. Mit ihrer Protestaktion wollen sie auf die aktuelle Situation und die Streichung der Diesel-Subventionen aufmerksam machen.
Bereits in der Vergangenheit demonstrierten die Landwirte in Baden-Württemberg und sorgten mit einigen Aktionen für jede Menge Aufsehen. Allerdings: Einige dieser Handlungen sind verboten und können sogar mit einer Strafe geahndet werden.
Verbote bei Bauernprotesten: Diese Strafen drohen bei illegalen Aktionen
Wie „agraheute“ berichtet, ist beispielsweise das Abladen von Misthaufen auf Straßen strengstens verboten. Das Verteilen von Mist und Gülle auf den Straßen stellt ein gefährlicher Eingriff in den Verkehr dar und kann laut Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Kommt eine Person bei der Misthaufen-Aktion zu Schaden, drohen bis zu zehn Jahre Haft! Außerdem droht den Landwirten ein Führerscheinentzug.
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Grundsätzlich gilt, dass Traktoren nicht auf Autobahnen gefahren werden dürfen. Straßen dürfen aber grundsätzlich blockiert werden, wenn die Protestaktion rechtzeitig angekündigt wird. In Berlin erklärte beispielsweise ein Gericht einen Autobahn-Protest von Bauern für legal. Ansonsten gilt aber: Wer mit einem Traktor auf der Autobahn unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Galgen und Gewalt: Illegale Aktionen bei Bauernprotesten können zu Haftstrafe führen
In einigen Orten, wie beispielsweise Talheim, wurden Ortsschilder umgedreht. Hierbei gehen Täter nicht ungestraft davon, denn die Protestaktion gilt als Sachbeschädigung.
Bei manchen Bauernprotesten werden auch Galgen aufgehängt, die mit Schildern der Ampel versehen sind. Dies kann rechtlich gesehen als Morddrohung oder „öffentliche Aufforderung zu Straftaten” gelten.
Rufen Bauern bei ihrem Streik außerdem zur Gewalt auf oder werden selbst gewalttätig, droht den Landwirten eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Doch nicht nur das. Zu dem Vorwurf von Nötigung kommt auch noch Landfriedensbruch hinzu.
Rubriklistenbild: © Guido Kirchner
