Verbraucherzentrale erklärt
Pfandbon nach Jahren noch einlösen? Diese Rechte haben Kunden
VonMelissa Sperberschließen
Wer den Pfandbon an der Kasse vergessen hat, kann ihn auch beim nächsten Einkauf einlösen. Doch was gilt, wenn dieser schon mehrere Jahre alt ist?
Für viele Kunden gehört die Abgabe der gesammelten Pfandflaschen beim Wocheneinkauf bei Kaufland, Lidl und Co. dazu. Der Pfandbon kann danach an der Kasse eingelöst werden – wenn man ihn nicht vergisst. Doch genau das ist wahrscheinlich beinahe jedem schon einmal passiert.
Besonders ärgerlich ist es, wenn erst daheim auffällt, dass der Pfandbon nicht eingelöst wurde. Dabei ist das kein Problem, schließlich kann dieser auch beim nächsten Einkauf noch genutzt werden. Doch was ist, wenn der Pfandbon schon mehrere Monate oder gar Jahre alt ist? Können Supermärkte die Annahme verweigern?
Pfandbon beim Einkauf nicht eingelöst? So lange ist er gültig
Die gute Nachricht: Kunden haben beim Thema Pfandbon klare Rechte. Und das gilt nicht nur für Pfandbons, sondern auch in vielen anderen Situationen wie falschem Wechselgeld oder unterschiedlichen Preisauszeichnungen an Regal und Kasse.
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist




Wie die „Verbraucherzentrale Brandenburg“ erklärt, gelten für Pfandbons die gleichen Vorgaben wie für Gutscheine. Im Klartext bedeutet das: Pfandbons sind drei Jahre gültig – und zwar ab dem Jahr, an dem sie gedruckt wurden. Problematisch kann es dann werden, wenn durch Verblassen die Geldsumme oder das Datum nicht mehr oder nur noch schwer zu erkennen sind.
Dürfen Supermärkte den Pfandbon ablehnen? Diese Rechte haben Verbraucher
Wenn ein Supermarkt die Annahme des Pfandbons verweigert, obwohl er noch gültig ist, müssen Kunden sich das nicht gefallen lassen. Die „Verbraucherzentrale Brandenburg“ rät dazu, direkt auf das Personal oder die Filialleitung zuzugehen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings. Denn der Pfandbon kann in der Regel nur in der Filiale eingelöst werden, in der das Leergut auch abgegeben wurde. Das gilt selbst dann, wenn die nächste Filiale von Kaufland, Lidl oder Co. gar nicht weit entfernt ist.
Rubriklistenbild: © Daniel Bockwoldt, dpa/ Frank Hoermann, Sven Simon, Imago/ Collage: echo24.de
