Was ist erlaubt?

Kaufland, Lidl und Co. : Diese Rechte sollten Kunden beim Einkaufen kennen

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Wer regelmäßig einkauft, hat vielleicht schon den ein oder anderen Fehler begangen – ohne es zu wissen. Denn oft ist Kunden nicht bewusst, welche Rechte sie bei Kaufland, Lidl und Co. wirklich haben.

Für viele gehört der Einkauf bei Supermärkten oder Discountern wie Lidl oder Kaufland zum Alltag. Immer wieder kommt es zwischen den Einkaufsregalen oder an der Kasse jedoch zu Situationen, bei denen Kunden nicht klar ist: Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn nicht: Welche Konsequenzen drohen?

Die einfachste Lösung liegt auf der Hand. Wer sich nicht sicher ist, was bei Lidl, Kaufland und Co. erlaubt ist, kann sich beim Personal erkundigen. Trotzdem kann es von Vorteil sein, auf häufige Fragen rund um das Thema Kundenrecht die Antwort zu kennen. Denn wie echo24 erklärt, lässt sich Ärger damit schon im Vorfeld vermeiden.

Rechte beim Einkauf: Dürfen leere Kartons von Kunden mitgenommen werden?

Wer mit einer langen Einkaufsliste im Laden steht, sich jedoch keinen Einkaufswagen mitgenommen hat, greift gerne mal zu einem Karton. Und weil das praktisch ist, wird der Einkauf nach der Kasse darin auch nach Hause transportiert. Doch dürfen Kartons einfach aus dem Regal genommen und verwendet werden?

Auf Nachfrage von echo24.de erklärte ein Lidl-Pressesprecher: „Wir möchten unseren Kunden ein angenehmes und einfaches Einkaufserlebnis in unseren Filialen ermöglichen. Daher können Kunden auch leere Pappkartons als Transporthilfe für ihren Einkauf in den Filialen nutzen. Eine Erlaubnis für die Nutzung durch die Filialmitarbeiter ist nicht erforderlich.“ Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte jedoch einfach kurz nachfragen.

Wechselgeld stimmt nicht: Diese Kundenrechte gelten beim Einkauf

Wenn der Einkaufswagen voll gefüllt ist und die Schlange an der Kasse lang, vergessen viele Kunden schnell ihr Wechselgeld direkt zu prüfen. Was also tun, wenn erst daheim festgestellt wird, dass es nicht stimmt? Wie die „Verbraucherzentrale“ erklärt, haben Kunden ein Recht auf ihr restliches Geld. Das Problem: Wird die fehlende Differenz erst nach dem Einkauf erst nach dem Einkauf bemerkt, könnte es komplizierter werden, den Fall zu beweisen.

Doch Vorsicht, wenn das Gegenteil der Fall ist und Kunden ein zu hohes Wechselgeld erhalten. Denn fehlt ein Betrag am Ende des Tages in der Kasse, muss der Kassierer oder die Kassiererin die offene Summe im schlimmsten Fall aus der eigenen Tasche begleichen. Bemerkt das Kassenpersonal den Fehler rechtzeitig, dann haben sie das Recht, den Betrag zurückzufordern.

Welcher Preis gilt: Kasse oder Regal? Worauf Kunden achten müssen

Was gilt jedoch, wenn an der Kasse plötzlich ein anderer Preis angezeigt wird als am Regal? Auch dafür gibt es beim Einkauf bei Discountern oder Supermärkten klare Regeln – und Rechte für Kunden. Denn: Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt. Auch, wenn er höher ist.

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

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Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
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Foto Manuel Geisser 20.04.2022 Schweizer Einkaufstourismus .Fleischmarkt. Bild : Fleisch - Hamstereinkauf Discounter Sup
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Wer den Unterschied jedoch rechtzeitig bemerkt, kann sein Veto einlegen und dem Kassierer oder der Kassiererin sagen, dass das Produkt zu diesem Preis nicht gekauft werden möchte. Dann wandert es wieder zurück ins Regal. Soll der Artikel erst später aus diesem Grund umgetauscht werden, könnte das schiefgehen: Das Personal im Supermarkt muss das nicht akzeptieren.

Sonderangebot im Supermarkt schnell ausverkauft – was Kunden tun können

Sind Sonderangebote schnell ausverkauft, vielleicht sogar noch am erste Tag, ist der Frust bei Kunden groß. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass es klare Vorschriften dafür gibt, wie lange diese Angebote auf Vorrat sein müssen. Hier greift das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Es legt fest, dass „Waren des täglichen Bedarfs“ für einen „angemessenen Zeitraum“ verfügbar sein müssen, wenn sie in einem Prospekt beworben werden. Ein Problem könnte jedoch die Formulierung „angemessener Zeitraum“ machen. Als Faustregel gilt jedoch, dass Sonderangebote am ersten Tag der Werbung erhältlich sein müssen.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/ MASKOT, echo24.de/ Kubasik

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