Erbschein oft erforderlich
Kein Testament vorhanden? Das müssen Erben beim Nachlass unbedingt beachten
VonAdrian Kilbschließen
Wer ohne notarielles Testament durch die gesetzliche Erbfolge begünstigt wird, muss einigen Papierkram erledigen. Was zum Erhalt des Nachlasses getan werden muss.
Geht es um den Nachlass, entstehen bei den Hinterbliebenen oft widersprüchliche Gefühle. Zum einen ist da die Trauer um den Verstorbenen. Auf der anderen Seite winkt unter Umständen ein kleiner Geldregen – auch wenn hohe Steuern, Pflichtteile und unerwartete Kosten den Nachlass beträchtlich schmälern können.
Zudem kann es vorkommen, dass der Erblasser vor seinem Tod keine schriftliche und datierte Verfügung darüber getroffen hat, wer erben soll. In dem Fall gilt für den gesamten Nachlass die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland – in erster Linie erben die Kinder und der Ehegatte, es folgen die übrigen Verwandten in der gesetzlichen Erbfolge.
Das müssen Erben beachten, wenn es kein Testament gibt
Die gesetzlichen Erben müssen ihre Erbstellung beispielsweise durch das Vorlegen von Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden beweisen, schreibt das „Deutsche Erbenzentrum“. Zudem benötigen sie meist auch einen Erbschein, um Grundstücksgeschäfte zu tätigen und auf Bankkonten zugreifen zu können. Dieser Erbschein kann beim Notar oder Nachlassgericht beantragt werden, bei dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Laut „Erbrechtsinfo“ ist das Nachlassgericht günstiger, weil beim Notar noch zusätzlich zur Gebühr die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.
Bevor Sie einen Erbschein beantragen können, müssen die Erben Ihre Annahme des Erbes erklären oder die Frist zur Erbausschlagung verstreichen lassen. Neben dem Erben selbst haben auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder gesetzliche Betreuer eines Erben die Befugnis, einen Erbschein zu beantragen.
Der Erbschein: Was er kostet und wozu er berechtigt
Nach dem Erhalt können die Erben Rechtsgeschäfte vornehmen und über den Nachlass verfügen. Darunter fallen die Führung der Konten des Verstorbenen, die Kündigung seiner Verträge, die Einforderung seiner Schulden, die Veräußerung seiner Gegenstände, schreibt „Erbrechtsinfo“. Auch ist der Erbschein erforderlich, wenn man ein Grundstück erbt und Änderungen im Grundvertrag notwendig sind.
Die Kosten für den Erbschein sind abhängig von der Höhe des Nachlasses und liegen bei mindestens 35 Euro. Bei größeren Vermögen können die Kosten aber schnell auf mehrere hundert Euro ansteigen. Für einen Nachlasswert von 250.000 Euro erhebt das Nachlassgericht für den Erbschein eine Gebühr von 535 Euro, erklärt „Erbrechtsino“. Dazu kämen Kosten für die Beurkundung in gleicher Höhe – womit bei dem Beispiel insgesamt 1070 Euro anfallen würden.
Wann Erben ohne Testament und Erbschein möglich ist
Übrigens ist in bestimmten Fällen auch ohne Testament kein Erbschein erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn der Erblasser einen Erben zu Lebzeiten in seiner Vorsorgevollmacht als Berechtigten genannt hat und in dieser Vollmacht steht, dass sie auch über den Tod hinweg gültig sein soll. Ähnlich verhält es sich mit der Kontovollmacht, die einen Erbschein zur Vorlage bei Banken ersetzt.
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