Mehr als nur Abstellraum?
Keller als Raum nutzen: Was für Mieter überraschenderweise erlaubt ist
VonJulia Cuprakowaschließen
Viele Mieter nutzen den Keller als Abstellraum. Dabei sind im Keller noch ganz andere Dinge erlaubt. Aber Vorsicht: Es gibt Regeln.
Kinderwagen, Fahrräder, alte Möbel, Werkzeug, Weihnachtsbeleuchtung und vieles mehr: Was nicht in die Wohnung passt oder nicht mehr gebraucht wird, kommt gerne in den Keller. Vor allem in Mehrfamilienhäusern sind manche Kellerabteile regelrecht zugemüllt. Das ist grundsätzlich kein Problem, solange das Abteil dem Mieter gehört und er es allein nutzen kann.
Allerdings sollte der Mieter darauf achten, dass bestimmte Dinge nicht im Keller gelagert werden dürfen. So ist zum Beispiel die Lagerung von Benzin, Lacken und Farben, die Lösungsmittel enthalten, streng verboten, wie echo24.de berichtet. Die meisten Menschen nutzen den Keller als Abstellraum, dabei lässt sich aus dem „Souterrain“, wie das Kellergeschoss auch genannt wird, einiges machen. Doch Vorsicht: Auch hier ist nicht alles erlaubt und es gibt Regeln zu beachten.
Wie der Keller genutzt werden darf und was verboten ist – strenge Regeln für Mieter
Häufig gibt es in Mehrfamilienhäusern Kellerräume, die als Waschküche oder Fahrradkeller fungieren. Diese Räume dürfen dann von allen Mietparteien nur ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Anders sieht es aus, wenn man ein eigenes Abteil hat. Vorab: Mieter haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nur dann Anspruch auf einen eigenen, ganz bestimmten Kellerraum, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dann gehört der Keller zur Mietsache.
Grundsätzlich gilt für die Nutzung: Alles, was zu Wohnzwecken genutzt werden kann, darf auch in den Keller. Die Lagerung von Lebensmittelvorräten bietet sich wegen der meist kühlen Temperaturen an. Mieter sollten aber unbedingt darauf achten, dass alles gut verschlossen ist und keine Ratten oder anderes Ungeziefer anzieht, wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. Notvorräte für den Katastrophenfall lassen sich zum Beispiel gut im Keller lagern. Doch auch wenn der Keller als Lagerraum gedacht ist, darf der Mieter ihn grundsätzlich so nutzen, wie er möchte. Zum Beispiel:
- Als Hobbyraum
- Als Arbeitszimmer
- Als Werkstatt
- Als Fitnessraum
Strenge Regeln für Mieter – auch im Keller müssen Ruhezeiten eingehalten werden
Allerdings müssen Mieter einige Regeln beachten. So dürfen andere Mieter durch die Nutzung des Kellers nicht gestört werden. Wie „t-online“ berichtet, müssen sich Mieter auch im Keller an die Hausordnung halten und zum Beispiel die vorgeschriebenen Ruhezeiten beachten. Die Ruhezeiten gelten übrigens nicht nur für den Keller, sondern auch für die Nutzung des Pools im eigenen Garten.
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