Discounter aus Bad Wimpfen
Klage gegen Lidl: Kunden rügen „mangelnde Preistransparenz in der Werbung“
VonAdrian Kilbschließen
Lidl, Kaufland und Co. wollen Kunden mit Rabatten ködern. Dafür müssen teils Apps installiert werden – die jedoch eine schlechte Preisübersicht liefern sollen.
Bonusprogramme und digitale Kunden-Apps bieten durchaus viele nützliche Vorteile, in erster Linie erleichtern den Zugang zu Sparmöglichkeiten erheblich. Bei der neuesten Version der Lidl-Plus-App gibt es seit Ende vergangenen Jahres noch mehr Benefits. So ist der Online-Shop jetzt direkt auf der Startseite zu finden – neben den Coupons und dem aktuellen Angebotsblatt. Zudem stellt der Discounter aus dem Landkreis Heilbronn seine Angebote in der App neuerdings direkter und übersichtlicher dar. Doch nicht alles läuft bei der Rabatt-Schlacht glatt.
So geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt juristisch gegen die Rabattwerbung von Lidl bei Nutzung von deren App vor. Auch gegen Penny wurde ein Antrag auf Unterlassung eingereicht, bestätigte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der „Lebensmittel Zeitung“. Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
App-Rabatte ohne Grundpreis: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl
Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, sagte Bernhardt. Wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.
Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.“
Verfahren gegen Lidl wegen verschleierter Preise beim Landgericht Heilbronn anhängig
Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.
Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.
In Heilbronn geht es um einen Lidl-Preis in einem Prospekt
Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.
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