Schnittverbot bis Ende September
Ab März im Garten verboten: Achtung! Dafür drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld
VonAnni Gebhardschließen
Bei Gartenliebhabern ist das Zurückschneiden der Hecke einfache Routinearbeit. Doch aufgepasst: Zur falschen Jahreszeit kann der radikale Heckenschnitt teuer werden.
Schnipp, schnapp, Hecke ab – ab dem 1. März kann das Gärtnern teuer zu stehlen kommen. Ein halbes Jahr gilt das Schnittverbot bei Hecken und Sträuchern. Grund dafür sind brütende Vögel, die die Blätter als Schutz vor Feinden brauchen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht demnach harte Strafen vor, wenn sich nicht an die Regelung gehalten wird – wann der Heckenschnitt bis 10.000 Euro Bußgeld kostet.
Schnittverbot von März bis Ende September: Ausmaß ist über Höhe des Bußgelds entscheidend
Vom 1. März bis zum 30. September ist bundesweit das Heckenschneiden verboten, um brütende Vögel nicht zu stören. Dasselbe gilt übrigens auch für das Fällen von Bäumen. Das Ausmaß des Heckenschnitts ist im Bundesnaturschutzgesetz (§39) genau festgelegt: „auf den Stock setzen“: Das ist nicht erlaubt. Übersetzt heißt das, dass radikales Zurückschneiden (bis ca. 30 Zentimeter übrig bleiben) verboten ist. Bestraft wird die Ordnungswidrigkeit im schlimmsten Fall mit 10.000 Euro Bußgeld.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Schneiden der Büsche pauschal verboten ist. Das ganze Jahr über zulässig sind „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“, so sagt es das Gesetz. Hobbygärtner sollten sich also merken: Radikale Schnitte sollten spätestens im Februar abgeschlossen sein – die kleine Heckenpflege ist immer erlaubt.
Im Garten lauern übrigens viele Gefahren, ein saftiges Bußgeld zu kassieren. So kann ein falsches Entfernen von Unkraut bis zu 50.000 Euro kosten. Sogar für freizügiges Sonnenbaden im eigenen Garten können Bußgelder in vier-stelliger Höhe verlangt werden.
Vögel brüten in der Hecke: Das gibt es für Hobbygärtner zu beachten
Vor jedem noch so kleinen Formschnitt empfiehlt sich dennoch, einen kurzen Blick in den Busch zu wagen. Wer ein Nest entdeckt, sollte zum Wohl der Tiere die Hecke lieber so lassen, wie sie ist. Denn für die Vögel hätte ein Schnitt verheerende Folgen: „Die Vogeleltern könnten sich so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben“, erklärt Marco Sommerfeld, Referent für Vogelschutz beim NABU Hamburg gegenüber „oekotest.de“. Außerdem könnten Raubtiere leichter die kleinen Vögel zu fassen bekommen, wenn die schützenden Zweige um die Nester fehlen.
Hecke noch im Februar schneiden: Das sollte unbedingt beachtet werden
Wer seiner Hecke im Februar noch einen neuen Schnitt verleihen will, der sollte ein paar Dinge beachten:
- Die Hecke nicht an frostigen Tagen schneiden, das schadet der Pflanze.
- Abgestorbene und kranke Äste entfernen.
- Zur erlaubten Tageszeit mit lauten Gartengeräten hantieren
Wer vor hat, seine Hecken und Büsche mit einer lauten, elektrischen Gartenschere zurückzuschneiden, sollte gewisse Ruhezeiten unbedingt beachten. An Werktagen gilt: Ab 7 Uhr morgens darf normale Gartenarbeit begonnen werden. Mit elektrischen Geräten darf aufgrund der Lautstärke erst ab 9 Uhr hantiert werden. Mittags von 13 bis 15 Uhr ist Mittagsruhe, laute Gartenscheren dürfen danach nur noch bis 17 Uhr verwendet werden. Laut Bußgeldkatalog können Ruhestörungen bis zu 5.000 Euro kosten.
An Sonn- und Feiertagen ist der Gebrauch von lauten Gartengeräten komplett verboten. Dazu gehören unter anderem Rasenmäher, Kettensägen, Kantenschneider, Heckenscheren und Laubbläser. Wem das kurios vorkommt: In einer Gemeinde in Baden-Württemberg wird sogar das laute Zuknallen von Autotüren mit 80 Euro Bußgeld geahndet.
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