Unterhalt für Trennungskinder

Diese Studenten erhalten 2025 mehr Geld im Studium: Bedarfssätze steigen

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
    schließen

Der Unterhalt, der Trennungskindern zusteht, wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. 2025 stagnieren die Bedarfssätze – mit einer Ausnahme bei Studierenden.

2025 traten in Deutschland viele Änderungen in Kraft, welche die Einkommen vieler Bürger betreffen. Unter anderem profitieren Millionen Senioren in Deutschland. So können sich Rentner zum 1. Juli auf einen Zuschlag von rund 3,5 Prozent freuen. Auch Geringverdiener haben jetzt mehr im Portemonnaie: Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar dieses Jahres von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde – und könnte in den Folgejahren sogar bei 15 Euro liegen. Auch bestimmte Studenten haben nach dem Jahreswechsel mehr Geld zum Leben übrig.

Schon das Jahr 2024 hielt aus finanzieller Sicht einige positive Überraschungen für sie bereit. Seit dem Wintersemester gilt nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz ein höherer Grundbedarfssatz von jetzt 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Auch der Bafög-Höchstsatz wurde von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro angehoben. Zum Jahresbeginn griff eine weitere Änderung für Studenten – jedoch kommen von dieser nicht alle in den Genuss.

Welche Studenten sich 2025 über mehr Geld freuen können – Tabelle entscheidend

So steigt in diesem Jahr der Unterhalt für Trennungskinder im Studium, wie die „dpa“ berichtet. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen deutlich mehr Geld für ihre Sprösslinge bereithalten. Der Bedarfssatz von Studierenden erhöht sich von 930 auf 990 Euro pro Monat – was also satte 60 Euro mehr ausmacht. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat. Noch im Vorjahr war der Bedarfssatz unverändert geblieben.

Die Düsseldorfer Tabelle sorgt 2025 für einen volleren Geldbeutel bei einigen Studenten.

Ansonsten kommen auf die Eltern trotz Inflation und explodierender Lebensmittelpreise kaum mehr Mehrkosten beim Mindestunterhalt zu. So beträgt dieser für minderjährige Kinder bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro ab dem Jahr, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag müssen getrennt lebende Väter und Mütter 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich für ihr Kids blechen. Volljährige Kinder erhalten vier Euro mehr, nämlich mindestens 693 Euro statt bisher 689 Euro.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt 2025 unverändert

Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2.100 Euro, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro, schreibt die dpa weiter. 

Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro, berichtet die „WirtschaftsWoche“. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet – für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig. 

Düsseldorfer Tabelle ermittelt Unterhaltszahlungen der Eltern

Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben und gilt als anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts.

Beteiligt an ihrer Erstellung ist die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages. Die Familiengerichte bundesweit orientieren sich bei der Festsetzung des Unterhalts an der Düsseldorfer Tabelle.

Rubriklistenbild: © picture alliance/Matthias Balk/Christoph Hardt/Montage:echo24.de

Mehr zum Thema