Mindestlohn steigt
Stundenlöhne steigen – so viel mehr Geld bekommen Geringverdiener ab 2025
- VonMilea Erzingerschließen
Mit der Mindestlohnerhöhung ab Januar 2025 steigt nicht nur das Einkommen vieler Beschäftigter – auch Minijob-Grenzen und soziale Absicherungen ändern sich.
Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für Millionen von Geringverdienern in Deutschland: Der gesetzliche Mindestlohn ist bereits zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegen. Nun wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 erneut angehoben. Doch das ist nicht alles – die Anpassung bringt weitreichende Vorteile für Minijobber und Midijobber mit sich.
Mindestlohn 2025 steigt: Höhere Stundenlöhne stärken Einkommen und Altersvorsorge
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich dieser als wichtiges Instrument gegen Niedriglöhne bewährt. Ab 2025 steigt er erneut – diesmal auf 12,82 Euro pro Stunde, erklärt das Informationsportal für Arbeitgeber. Für einen Vollzeitbeschäftigten bedeutet das bei einer 40-Stunden-Woche ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 2.219 Euro.
Besonders Geringverdiener profitieren damit nicht nur von mehr finanzieller Sicherheit, sondern auch von einem besseren Schutz vor Altersarmut. Und nicht nur das – der Mindestlohn könnte in den nächsten Jahren sogar auf bis zu 15 Euro steigen.
Mindestlohn-Plus 2025: Geringverdiener profitieren bei Minijobs und Midijobs
Für Minijobber bringt die Erhöhung des Mindestlohns ebenfalls Veränderungen. Die Entgeltgrenze wird von 538 Euro auf 556 Euro angehoben, sodass Beschäftigte mehr verdienen können, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren, erklärt die Minijob-Zentrale. Diese Anpassung erfolgt automatisch und sorgt dafür, dass Minijobs weiterhin attraktiv bleiben – sei es als Nebenverdienst oder für Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten. Auch viele Rentner arbeiten in einem Minijob, um ihre Rente aufzubessern.
Midijobber, die sich im Übergangsbereich zwischen Minijob und voll sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit befinden, profitieren ebenfalls von der neuen Regelung. Die Einkommensspanne für reduzierte Sozialversicherungsbeiträge verschiebt sich 2025 auf 556,01 bis 2.000 Euro, so das Informationsportal für Arbeitgeber. Dadurch verringert sich der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben, was besonders für Beschäftigte mit geringem Einkommen spürbar ist. Ab Juli 2025 steigt dann auch das Gehalt für Mitarbeiter in der Pflege.
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