Diese Rechte gibt es

Pfand-Rückgabe im Supermarkt: In diesem Fall erhalten Kunden kein Geld zurück

  • VonMilea Erzinger
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Zerdrückte und zerdellte Dosen oder sogar zerbrochene Glasflaschen: Tatsächlich können auch hierfür Kunden Pfand verlangen – allerdings nicht immer. Was Kunden wissen müssen, wenn der Automat das Pfand nicht nimmt.

Die Rückgabe von Flaschen und Dosen ist in Deutschland gängig in den Supermärkten. Doch was passiert, wenn die Einweg- oder Mehrwegprodukte beschädigt sind und der Automat die Flaschen oder Dosen ablehnt? Müssen Strichcodes wirklich einwandfrei zu lesen sein? Die Verbraucherzentrale und ein Urteil des OLG Stuttgart liefern Klarheit. Das sollten Kunden wissen.

Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen: Diese Rechte haben Kunden

In der Regel nutzen Geschäfte Automaten zur Rücknahme von Einwegverpackungen. Dabei müssen die Dosen und Flaschen unbeschädigt und sowohl das Pfandzeichen als auch der EAN-Code (Strichcode) gut erkennbar sein. Doch wenn der Automat aufgrund von Beschädigungen die Einwegverpackung nicht erkennt, ist das Personal dazu verpflichtet, die Verpackungen manuell anzunehmen und das Pfand zu erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Selbst beschädigte Verpackungen müssen gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt, das von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg?

Die Verbraucherzentrale erklärt: Mehrweg-Flaschen haben keine einheitliche Kennzeichnung, Einwegbehälter haben ein Pfand-Logo. Während bei Mehrweg die Höhe des Pfands unterschiedlich ist (meist 8 oder 15 Cent), werden auf Einweg-Verpackungen immer 25 Cent erhoben.

Pfandzeichen und Strichcode fehlen oder sind nicht lesbar: Bekomme ich trotzdem Geld?

Doch was passiert, wenn Pfandzeichen und EAN-Code fehlen? In diesem Fall gestaltet sich die Identifizierung der Verpackung als pfandpflichtig schwierig. Das Verkaufspersonal kann möglicherweise anhand einer eindeutigen Flaschenform oder eines Prägungsmerkmals, das oft bei Eigenmarken zu finden ist, erkennen, dass es sich um eine Einwegpfand-Verpackung handelt, erklärt die Verbraucherzentrale. echo24.de berichtete bereits, wie lange übrigens ein Pfandbon generell gültig ist.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Verpackungen mit individuellem Design, die oft als Eigentum des Herstellers gelten. „Wenn die Flaschen ein besonderes Design haben, also individuell vom Hersteller gestaltet wurden, muss man sie zurückgeben. Denn in diesem Fall sind und bleiben sie auch nach dem Kauf noch Eigentum des Herstellers“, erklärt Rotter „t-online.de“. Kommt der Verbraucher dieser nicht nach, könnte er theoretisch vom Hersteller verklagt werden - Praktisch ist das jedoch nicht vorgekommen, so „t-online.de“. Dafür müsste der Hersteller schließlich wissen, an wen die Flasche oder Dose verkauft worden ist.

Pfandrückgabe: Diese Regeln gelten bei Mehrwegflaschen

Bei Mehrwegflaschen gilt eine andere Regelung: Wenn eine Flasche beschädigt ist, wird in der Regel kein Pfand mehr ausgezahlt, da sie nicht erneut befüllt werden kann. Das Fehlen von Etiketten hat jedoch keinen Einfluss, da Mehrwegflaschen kein standardisiertes Pfandsymbol haben. Stattdessen sind sie anhand ihrer Form oder eines entsprechenden Hinweises direkt auf der Flasche erkennbar, erklärt „oekotest.de“.

Sind Flaschen oder Dosen zerdrückt oder gar kaputt, nehmen viele Pfandautomaten diese nicht mehr an.

Auf welches Pfand-System sich Kunden von Kaufland künftig einstellen können, berichtet echo24.de.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa-tmn