Leergut und Mehrwegflaschen

Pfandflasche kaputt? Wie Kunden ihr Geld trotzdem zurückbekommen

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Beim Zurückgeben des Leergutes fällt es plötzlich auf: Die Pfandflasche ist kaputt. Es gibt Regeln und Ausnahmen – dann bekommen Kunden ihr Geld zurück.

Die kleinen Ärgernisse im Alltag oder beim Einkauf: Die Pfandflasche fällt aus der Hand und zerbricht oder das Leergut ist zerdrückt und wird vom Pfandautomaten nicht angenommen. Ist das Pfand nun verloren? In den meisten Fällen bekommt der Kunde sein Geld trotz kaputter Flasche zurück, doch es gibt einige Regeln und Tipps zu beachten. In einigen Fällen sind Kunden sogar dazu verpflichtet, das Leergut abzugeben. Generell gelten seit 2024 einige neue Regeln beim Pfand.

Diese Regeln gelten bei Leergut und Mehrwegflaschen: Kaputte Pfandflasche abgeben

Ob eine Pfandflasche zurückgegeben werden muss, hängt von ihrer Bauart und Beschaffenheit ab, wie „T-Online“ schreibt. Mehrwegflaschen sind Eigentum des Herstellers und müssen unabhängig vom Pfandwert immer im Geschäft zurückgegeben werden. Einwegflaschen mit individuellem Design wie dem Logo des Herstellers sind ebenfalls Eigentum des Herstellers und müssen zurückgegeben werden.

Für Einwegflaschen mit Standarddesign, wie sie häufig bei Kaufland und Lidl angeboten werden, gilt eine andere Regelung: Diese Flaschen haben ein einheitliches Design und sind nicht Eigentum des Herstellers, daher besteht keine Rückgabepflicht, wie „T-Online“ erklärt. Doch was ist mit zerbrochenen Flaschen und Dosen?

Das Wichtigste zu kaputten Pfandflaschen in Kürze:

  • Händler müssen kaputte Pfandflaschen zurücknehmen, solange das Pfandzeichen erkennbar ist
  • Ausnahme Mehrwegflaschen: Sind diese Flaschen kaputt, gibt es kein Pfand zurück
  • Ist das Pfandzeichen nicht erkennbar, kann ein Händler die Annahme verweigern

Nicht nur beim Leergut haben Kunden Rückgaberechte und Ansprüche. Auch beim Umtauschen oder Reklamieren kaputter Ware haben Kunden Rechte.

Rücknahmepflicht nach Gesetz: Kaputte Einwegflaschen müssen angenommen werden

Nimmt ein Pfandautomat die kaputte Flasche oder Dose nicht an, sollten Kunden freundlich an der Kasse nachfragen, oder einen Mitarbeiter ansprechen, wie „T-Online“ schreibt. Solange das Pfandlogo erkennbar ist, sollte die Rückgabe klappen. Denn das Gesetz zur Pfandpflicht (§ 31 VerpackG) besagt, dass Händler Pfandflaschen zurücknehmen müssen, solange das Pfandzeichen erkennbar ist, wie „Gesetze im Internet“ schreibt. Dies gilt auch für zerdrückte, verschmutzte oder sonst wie beschädigte Flaschen. Auch wenn es gelegentlich zu Ekel-Angst an Pfandautomaten kommt.

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Frau riecht an einer Shampoo-Flasche im Supermarkt
Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
zerbrochene Glasflasche auf dem Boden, Deutschland broken glass bottle on stone ground, Germany BLWS612760 Copyright: xb
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Für Mehrwegflaschen gilt: Ist die Flasche kaputt, muss der Handel kein Pfand mehr auszahlen. Schließlich kann die Flasche nicht wieder befüllt werden. Ist aber nur das Etikett von der Flasche abgefallen, spielt das keine Rolle. Der Grund: Für Mehrwegflaschen gibt es laut „Schifano“ kein einheitliches Pfandsymbol. Spuckt der Pfandautomat die Flaschen wieder aus, haben Kunden folgende Rechte.

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