Mieterhöhung

So stark darf die Miete steigen – ein Blick in den Mietspiegel hilft weiter

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Vermieter können die Miete nicht nach Belieben erhöhen. Denn es gibt gesetzliche Grenzen für Mieterhöhungen.

Ab 2025 steigen die Preise in Deutschland: Für Krankenkassenbeiträge, Energie, Kfz-Versicherung und Co. müssen die Menschen tiefer in die Tasche greifen. Vor allem die steigenden Energiepreise könnte mancher Vermieter zum Anlass nehmen, die Miete zu erhöhen. Die Miete nach Belieben anzupassen, klingt für Vermieter zwar toll, ist aber mit geltendem Recht nicht vereinbar. Und überhaupt: Wie stark darf die Miete steigen?

Maximale Mieterhöhung: So stark darf die Miete steigen

Eine Mieterhöhung ist für viele Mieter eine Horrorvorstellung. Denn auch sie müssen die steigenden Preise im Alltag auffangen. Zwar plant der Gesetzgeber für 2025 eine Steuerreform, die Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto bringen soll, doch ob sie tatsächlich kommt, ist ungewiss. Klar geregelt ist hingegen, wann und in welcher Höhe Mieterhöhungen zulässig sind.

Grundsätzlich hat der Vermieter drei Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen (Quelle: Mieterhilfeverein):

  • Mieterhöhung als Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (z. B. nach Mietspiegel)
  • Mieterhöhung bei Modernisierung
  • Mieterhöhung bei Indexmiete und Staffelmiete

Doch egal aus welchem Grund der Vermieter die Miete erhöhen will, er muss sich an bestimmte Regeln halten, wie der „Mieterhilfeverein“ weiter berichtet. Um Mieter vor sehr großen Sprüngen bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu schützen, gibt es die sogenannte Kappungsgrenze. Sie besagt, dass die maximale Mieterhöhung bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt ist. In bestimmten Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt sogar eine Kappungsgrenze von 15 Prozent, zum Beispiel in Berlin, Hamburg, München, Köln, Stuttgart, Frankfurt am Main und Co. Im Klartext heißt das: Nirgendwo in Deutschland dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren um mehr als 20 Prozent steigen.

„Orts­übliche Vergleichs­miete“ – so hoch darf die Miete sein

Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen oder Häusern dürfen die Miete immer nur bis zur sogenannten „ortsüblichen Vergleichsmiete“ erhöhen. Das heißt: Mieter müssen sich nicht gefallen lassen, wenn der Vermieter für ihre Wohnung plötzlich mehr verlangt, als andere Mieter am selben Ort durchschnittlich für eine solche Wohnung zahlen.

Wie viel das ist, ergibt sich vor allem in Großstädten aus dem Mietspiegel. Am einfachsten haben es Vermieter und Mieter in Städten, für die es einen Online-Mietspiegelrechner gibt. Sie geben die Daten ihrer Wohnung ein und der Rechner zeigt an, wie viel die Wohnung laut Mietspiegel durchschnittlich kostet. Hält sich der Vermieter an alle Regeln und erhöht die Miete, können Mieter mit ein paar Tricks trotzdem Geld sparen. Welche das sind, verrät echo24.de in einem weiteren Artikel.

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