Auch ohne Modernisierung
Mieterhöhung zulässig? Unter dieser Voraussetzung darf Vermieter mehr Geld verlangen
VonMelissa Sperberschließen
Der Vermieter kündigt eine Mieterhöhung an – obwohl die Wohnung zuvor gar nicht modernisiert wurde. In bestimmten Fällen ist das erlaubt, Mieter sollten allerdings ihre Rechte kennen.
Wer in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete lebt, muss sich an einige Vorschriften halten. So ist beispielsweise geregelt, welche Arbeiten nach 22 Uhr durchgeführt werden dürfen oder ob auch an Sonntagen der Staubsauger genutzt werden darf. Doch was tun, wenn der Vermieter die Miete erhöhen will – obwohl zuvor gar keine Modernisierung durchgeführt wurde?
Mieterhöhung ohne Modernisierung: Diese Punkte muss der Vermieter erfüllen
Die schlechte Nachricht: Selbst, wenn sich keine entsprechenden Klauseln im Mietvertrag finden, kann eine Anpassung des Mietpreises an die ortsübliche Vergleichsmiete rechtmäßig sein. Dafür müssen jedoch gewissen Voraussetzungen erfüllt werden. Ob diese erfüllt sind, sollten Mieter unbedingt prüfen, bevor sie ihre Zustimmung erteilen. Denn gegebenenfalls müssen sie die Mieterhöhung sonst gar nicht leisten, wie Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ erklärt.
Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen und dabei klar und verständlich sein. Sie muss zudem den bisherigen und den neuen Mietpreis ausweisen und detailliert begründen, wie die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wurde. Zudem ist eine Mieterhöhung vom Vermieter selbst zu erklären. Kommt das Schreiben von einem Anwalt oder der Hausverwaltung und liegt ihm keine Original-Vollmacht bei, können Mietparteien die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen zurückweisen.
Mieterhöhung zulässig? Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, also dem Mietpreis, der für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde aufgerufen wird, dürfen Vermieter die Miete maximal anheben. Zeitgleich müssen sie aber beachten, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigt. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – also etwa in Hamburg, Berlin, München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf und Frankfurt – gilt sogar eine Begrenzung von 15 Prozent.
Wie lange liegt die letzte Mieterhöhung zurück? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend. Denn zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens zwölf Monate vergangen sein. Die höhere Mietzahlung muss aber erst ab Monat 15 nach der letzten Erhöhung gezahlt werden. Der Grund: Mietern bleibt eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Monaten, um der Erhöhung zuzustimmen – der Monat, in dem das Schreiben eingegangen ist, plus zwei weitere Monate.
Vermieter will die Miete erhöhen: Darauf sollten Mieter achten
Entspricht der neue Mietpreis der ortsüblichen Vergleichsmiete? Denn auf diese muss der Vermieter die Mieterhöhung stützen – belegt entweder durch einen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Falls es einen Mietspiegel gibt, sollten Mieter prüfen, ob der neue Mietpreis innerhalb der dort genannten Spanne für vergleichbare Wohnungen liegt. Beruft sich der Vermieter auf drei Vergleichswohnungen, sollten Mieter prüfen, ob diese in Bezug auf Lage, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Baujahr des Gebäudes ähnlich sind. Ein Mieterverein kann bei der Einschätzung helfen.
Bei einem Index- oder Staffelmietvertrag ist während der Laufzeit eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Bei diesen Modellen dürfen die Mieterhöhungen eben ausschließlich nach der festgeschriebenen Staffel oder anhand des vereinbarten Index erfolgen.
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