Widerspruch einlegen

Nebenkostenabrechnung genau prüfen: Diese Rechte haben Mieter bei Fehlern

  • Julia Cuprakowa
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Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung immer genau prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen. Worauf dabei zu achten ist.

Ob zur Miete oder im Eigenheim – Wohnen in Deutschland ist teuer. Der größte Ausgabenposten ist die Miete. Für viele geht fast die Hälfte des Einkommens für die Miete drauf. An zweiter Stelle folgen die Nebenkosten. Denn je nachdem, wie viel Strom, Wasser und Heizenergie verbraucht werden, wird eine Nebenkostenabrechnung fällig.

Diese kann vor allem für das Jahr 2023 sehr hoch ausfallen, aufgrund von allgemein gestiegenen Kosten. Umso wichtiger ist es, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Welche Rechte Mieter bei falschen Forderungen haben, erklärt echo24.de nach Informationen der Verbraucherzentrale.

Nebenkostenabrechnung unbedingt prüfen: Diese Rechte haben Mieter

Wenn Mieter Heizung und Warmwasser über die Zentralheizung eines Mehrfamilienhauses beziehen, rechnet der Vermieter die Heizkosten und andere Posten mit der Nebenkostenabrechnung ab. Einige Posten können die Mieter von der Steuer absetzen, andere nicht. Wer sich mit der Nebenkostenabrechnung nicht auskennt, kann sich kostenlos helfen lassen. Experten in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder des Deutschen Mieterbundes beraten laut Verbraucherzentrale kostenlos. Auf diese Punkte sollten Mieter besonders achten:

  • Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine drohten die Energiepreise im Jahr 2022 stark zu steigen. Zur kurzfristigen Entlastung hat der Staat für alle Bürgerinnen und Bürger die Vorauszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember 2022 übernommen.
  • Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasste rückwirkend die Monate Januar und Februar des Jahres 2023. Die Preisbremsen liefen am 31. Dezember 2023 aus.

Laut „Verbraucherzentrale“ müssen Vermieter nicht nur Mehrkosten, sondern auch Entlastungen an die Mieter weitergeben. Mieter sollten daher unbedingt prüfen, welche Entlastungen in den Abrechnungszeitraum fallen und ob diese in der Abrechnung berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, sollte Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch sollte allerdings begründet sein, wie die „Verbraucherzentrale“ erläutert. „Begründet“ bedeutet, dass Mieter nicht einfach auf gut Glück den Rechnungsbetrag beanstanden dürfen, sondern ihre Zweifel gut begründen müssen.

Fehler in Nebenkostenabrechnung nachweisen: Mieter haben Recht auf Einsicht in Rechnung und Belege

Um den „berechtigten Verdacht“ gut begründen zu können, sollten Mieter alle Belege zur Hand haben. Wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilt, haben Mieter das Recht, alle Rechnungen und Belege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen.

Insbesondere bei fehlerhaften Abrechnungen sollten Mieter dieses Recht unbedingt wahrnehmen und sich Kopien aller Unterlagen anfertigen. Vermieter sind zwar nicht verpflichtet, einzelne Angaben in der Abrechnung zu machen, sie müssen aber die sogenannte Belegeinsicht gewähren. Das heißt: Sie dürfen Mieter nicht mit Datenschutzbedenken abweisen.

Widerspruch bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung: Diese Frist müssen Mieter beachten

Grundsätzlich haben Mieter zwölf Monate Zeit, um schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu erheben. Aber Vorsicht: Auch wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und der Mieter Widerspruch einlegt, muss der Betrag innerhalb der Frist bezahlt werden. Denn sind die Nebenkosten für die Wärmeversorgung Teil der Betriebskostenabrechnung, können nicht bezahlte Nachzahlungen sonst sogar zur Kündigung der Wohnung führen.

Bei der Nebenkostenabrechnung sollten Mieter ganz genau hinschauen – häufig enthält diese Fehler.

Dies ist dann der Fall, wenn die Nachzahlung einen bestimmten Betrag – in der Regel die Höhe von zwei Monatsmieten – übersteigt. Doch nicht nur der Mieter muss bestimmte Fristen einhalten. Wie echo24.de bereits berichtete, muss auch der Vermieter bestimmte Fristen einhalten.

Und wenn die Abrechnung zwar richtig, aber zu hoch ist? Dann gibt es laut Verbraucherzentrale verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten. Dazu gehört auch das Wohngeld, das ab 2025 erhöht wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Steinach

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