Finanzen in Mietwohnung

Frist für Nebenkostenabrechnung: Daran müssen sich Mieter und Vermieter halten

  • VonLaura Bernert
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Wer zur Miete wohnt, kennt sie: die Nebenkostenabrechnung. Doch an welche Fristen müssen sich sowohl Vermieter als auch Mieter halten?

Wohnen in Deutschland ist teuer. An manchen Orten geht fast die Hälfte des Einkommens für die Miete weg. Doch mit der Miete ist es nicht getan. Denn je nachdem, wie viel Strom, Wasser und Energie für die Heizung verbraucht wird, fällt auch noch eine Nebenkostenabrechnung an. Auch Kosten für Schornsteinfeger oder ähnliches können in der Abrechnung abgedeckt sein.

Einen Teil des Stroms können Mieter bald selbst erzeugen. Denn künftig braucht es nicht mehr die Zustimmung des Vermieters, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dennoch können die Nachzahlungen für die Nebenkosten ganz schön teuer werden. Besonders im Jahr 2022 seien die höheren Energiepreise spürbar gewesen, das teilt der Deutsche Mieterbund mit. Mieter seien „teilweise mit vierstelligen Nachzahlungsbeträgen konfrontiert“ gewesen. Doch wie lange muss man mit der Abrechnung des Vermieters rechnen?

Abrechnung der Nebenkosten: An diese Frist muss sich der Vermieter halten

In der Regel müssen Mieter mit einer Nebenkostenabrechnung pro Jahr rechnen, schreibt das Team Energieberatung der Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Ewig Zeit lassen dürfen sich Vermieter allerdings nicht: Ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums sollten sie die Kosten aufgestellt haben. Die Abrechnungsfrist für Vermieter gilt also ein Jahr.

Nebenkostenabrechnung erhalten: Diese Frist gilt für die Mieter

Das heißt aber auch: Mieter müssen sich darauf einstellen, bis Ende 2024 noch eine Abrechnung für das Jahr 2023 zu erhalten. Sobald die Abrechnung zugestellt wurde, haben Mieter laut der Verbraucherzentrale 30 Tage Zeit, das Geld zu bezahlen. Sollten sich Fehler in die Abrechnung geschlichen haben, kann innerhalb von 12 Monaten Einspruch eingelegt werden.

Doch laut der Verbraucherzentrale ist Vorsicht geboten: „Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.“ Mieter sollten die Zahlung also dennoch überweisen, können aber den Hinweis „unter Vorbehalt“ hinzufügen. Einen kleinen Trost gibt es dennoch: Mieter können die Nebenkosten nämlich von der Steuer absetzen.

Anspruch auf Nebenkosten: Ab diesem Zeitpunkt bekommt der Vermieter kein Geld mehr

Nach drei Jahren ist dann endgültig Schluss und der Vermieter hat nach Informationen der Verbraucherzentrale kein Anrecht mehr auf die Nachzahlung. Das gilt jedoch nicht, wenn Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten, aber nicht bezahlt haben.

Die Verbraucherzentrale rät Mietern, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Denn häufig seien die vom Vermieter erstellten Abrechnungen nicht korrekt. Typische Fehler seien demnach ein falsch angegebener Zeitraum oder fehlende Angaben. Häufig fallen aber auch Rechenfehler auf oder die Abrechnung gehört zu einer anderen Wohnung. In solchen Fällen können sich Mieter an Verbraucherzentralen, Anwälte oder den Mieterbund wenden und dort Unterstützung erhalten.

Und was, wenn die Abrechnung richtig, aber hoch ist? Dann gibt es laut der Verbraucherzentrale verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten. Darunter fällt auch das Wohngeld, das ab 2025 erhöht wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie / IMAGO / Steinach

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