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Nebenkosten von der Steuer absetzen – hier können Mieter richtig Geld sparen
VonJulia Cuprakowaschließen
Nebenkosten können Mieter in Deutschland finanziell belasten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese steuerlich geltend zu machen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
In Deutschland gibt es rund 58 Prozent Miethaushalte. Laut Statistischem Bundesamt ist die Miete für viele Haushalte der größte Ausgabenposten. Der zweitgrößte Kostenfaktor dürften die Nebenkosten sein. Da kann die jährliche Nebenkostenabrechnung schon mal ein Loch in den Geldbeutel reißen. Gut, dass Mieter einen Teil der Wohnnebenkosten von der Steuer absetzen können. Welche das – neben dem Umzug – genau sind, verrät echo24.de.
Nebenkosten von der Steuer absetzen – was Mieter geltend machen können
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Miete bewohnt, muss nicht nur bestimmte Regeln wie Ruhezeiten einhalten, sondern auch für bestimmte Instandhaltungen und Reparaturen selbst aufkommen. Denn auch eine Mietwohnung muss in Schuss gehalten werden. Das heißt: Der Schornstein muss regelmäßig gereinigt und kontrolliert werden, die Straße vor dem Mietshaus und gegebenenfalls auch der Garten müssen gepflegt werden. In den meisten Fällen beauftragt der Vermieter für diese Arbeiten einen externen Dienstleister, dessen Kosten dann teilweise auf den Mieter umgelegt werden.
Am Ende des Jahres kann der Eigentümer die Kosten dann steuerlich geltend machen. Das gilt aber nicht nur für Haus- und Wohnungseigentümer, sondern auch für Mieter. Nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins können Mieter Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben. Dazu gehören auch die Straßenreinigung, der Winterdienst oder die Schädlingsbekämpfung. Vorausgesetzt, der Mieter hat sie über seine Nebenkostenabrechnung bezahlt. Das gilt auch, wenn die Rechnungen direkt und nicht über die Nebenkostenabrechnung, also den Vermieter, bezahlt wurden.
Nebenkosten steuerlich geltend machen – Mieter müssen Nachweise erbringen
Um das gezahlte Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, dürfen natürlich Nachweise nicht fehlen. Laut Lohnsteuerhilfeverein ist die Nebenkostenabrechnung als Nachweis entscheidend. Diese erhalten Mieter jährlich vom Vermieter oder der Hausverwaltung. Darin sind die auf den einzelnen Mieter umgelegten Kosten für die erbrachten Leistungen aufgelistet. Übrigens: Bestimmte Leistungen dürfen gar nicht auf den Mieter umgelegt werden, ebenso wie Vermieter bestimmte Regeln für die Mietwohnung nicht einfach aufstellen dürfen, wie echo24.de bereits berichtete.
Mieter, die ihre Nebenkosten von der Steuer absetzen wollen, sollten bei der Nebenkostenabrechnung darauf achten, dass Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Andernfalls erkennt das Finanzamt die Mietnebenkosten nicht an. Der Grund: Arbeits- und Fahrtkosten sind steuerlich begünstigt, andere Ausgaben wie Materialkosten hingegen nicht.
Nebenkosten sind nur teilweise steuerlich absetzbar
Einen Haken hat die Sache allerdings: Egal ob direkt selbst bezahlt oder über die Nebenkostenabrechnung, die Ausgaben sind nur zu jeweils 20 Prozent steuerlich absetzbar. Außerdem gelten Höchstgrenzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzbar, Handwerkerleistungen können bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. 20 Prozent der Lohnkosten gibt es dann als Steuerermäßigung zurück. Maximal also 4.000 Euro bzw. 1.200 Euro. Mit diesem Geld kann sich der Mieter dann auch ein Balkonkraftwerk leisten, demnächst sogar ohne Zustimmung des Vermieters, und noch mehr Geld sparen.
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