Änderung im neuen Jahr

Pflegegelder werden 2025 erhöht: So viel mehr Geld gibt es je nach Pflegegrad

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Ab 2025 soll es für Pflegebedürftige in Deutschland mehr Geld geben – in den unterschiedlichsten Bereichen. Wie viel mehr es gibt, ist vom Pflegegrad abhängig.

Mit dem neuen Jahr stehen so einige Änderungen an. Für manche gibt es eine gute Nachricht: Es gibt mehr Geld – zumindest etwas. echo24.de hat bereits zusammengefasst, wer sich 2025 alles über mehr Geld freuen darf. So soll etwa die Kindergrundsicherung eingeführt werden – und damit das Kindergeld abgelöst werden. Für Eltern erhöht sich dadurch der Zuschlag. Auch manche Arbeitnehmer können durch eine Änderung beim Netto-Lohn 2025 mit mehr Gehalt rechnen. Für Pflegebedürftige, die nicht einem Heim leben, sondern zu Hause von Angehörigen umsorgt werden, soll es im neuen Jahr ebenfalls etwas höhere finanzielle Leistungen geben.

Liste zeigt: Diese Pflegeleistungen sollen 2025 erhöht werden

Wie „pflege.de“ schreibt, sollen sich gleich zu Jahresbeginn die meisten Pflegeleistungen um jeweils 4,5 Prozent erhöhen – basierend auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, welches bereits 2023 entstanden ist. Laut „pflege.de“ werden folgende Pflegeleistungen erhöht:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Die nächste Erhöhung soll es erst in drei Jahren wieder geben: „Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.

Die Erhöhung des Pflegegeldes orientiert sich an den Entwicklungen von Preisen und Löhnen. 2025 soll auch das Gehalt für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen steigen, wie eine Umfrage zeigt. Dabei bewegen sich die erwarteten Lohn-Erhöhungen zwischen 3,6 Prozent und 4,9 Prozent.

Tabelle zeigt Erhöhung nach Pflegegrad: So soll das Pflegegeld 2025 steigen

Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Generell erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung, wenn sich Angehörige oder Freunde zu Hause um den Bedürftigen kümmern. Laut „mdr.de“ werden in Deutschland über vier Millionen Menschen zu Hause versorgt. Diese Tabelle zeigt, wie sich das Pflegegeld 2025 laut „pflege.de“ 2025 erhöhen soll:

Pflegegrad 2von 332 Euro auf 347 Euro
Pflegegrad 3von 573 Euro auf 599 Euro
Pflegegrad 4von 765 Euro auf 800 Euro
Pflegegrad 5von 947 Euro auf 990 Euro

Bedeutet: Je nach Pflegegrad steigt das Pflegegeld 2025 also zwischen 15 und 43 Euro. Das Pflegegeld steht für Bedürftige laut Bundesgesundheitsministerium zur freien Verfügung und kann individuell entsprechend der Bedürfnisse eingesetzt werden.

Pflegegeld in Deutschland

In Deutschland gibt es Pflegegeld nur auf Antrag. Der jeweilige Pflegegrad wird durch einen Gutachter bestimmt. Wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt, muss generell für einen Anspruch auf Pflegegeld in den letzten zehn Jahren mindestens über zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt worden sein – oder eine Familienversicherung bestanden haben.

Zuschlag für Pflegesachleistungen soll 2025 – Erhöhung hängt vom Pflegegrad ab

Auch bei den Pflegesachleistungen soll es 2025 eine Erhöhung geben. Laut „pflege.de“ soll der Zuschlag je nach Pflegegrad pro Monat so hoch ausfallen:

Pflegegrad 2von 761 Euro auf 796 Euro
Pflegegrad 3von 1432 Euro auf 1497 Euro
Pflegegrad 4von 1778 Euro auf 1859 Euro
Pflegegrad 5von 2200 Euro auf 2299 Euro

Je nach Pflegegrad gibt es ab 2025 also zwischen 35 und 99 Euro mehr Geld für die Pflegesachleistungen. Zu den Pflegesachleistungen zählen laut Bundesministerium für Gesundheit die Pflege und Betreuung durch Pflegedienste, Einzelpflegekräfte und Betreuungsdienste.

Mehr Geld für die Tages- und Nachtpflege 2025

Die Tages- und Nachtpflege ist eine Ergänzung zu der Pflege zu Hause. Je nach Pflegegrad erhöht sich laut „pflege.de“ auch hier der Betrag:

Pflegegrad 2von 689 Euro auf 721 Euro
Pflegegrad 3von 1298 Euro auf 1357 Euro
Pflegegrad 4von 1612 Euro auf 1685 Euro
Pflegegrad 5von 1995 Euro auf 2085 Euro

Zwischen 32 Euro und 90 Euro mehr soll es ab 2025 in der Tages- und Nachtpflege geben.

Das Pflegegeld in Deutschland soll zum 1. Januar 2025 erhöht werden.

Leistungen für die vollstationäre Pflege soll 2025 steigen – Tabelle gibt Überblick

Eine vollstätionäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige nicht zu Hause, sondern in einer Einrichtung untergebracht sind und dort betreut werden. Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab, die Pflegeversicherung zahlt einen Festbetrag. So hoch soll die Erhöhung 2025 laut „pflege.de“ ausfallen:

Pflegegrad 2von 770 Euro auf 805 Euro
Pflegegrad 3von 1262 Euro auf 1319 Euro
Pflegegrad 4von 1775 Euro auf 1855 Euro
Pflegegrad 5von 2005 Euro auf 2096 Euro

In der vollstationären Pflege steigen die Leistungen 2025 zwischen 35 Euro und 91 Euro in Deutschland.

Tabelle gibt Überblick: Diese Leistungen werden 2025 ebenfalls erhöht – hier gibt es mehr Geld

Rund um die Pflege soll es noch weitere Erhöhungen geben, unter anderem bei dem Entlastungsbetrag, den Pflegehilfsmitteln, der Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und mehr, wie „pflege.de“ erklärt. Ein Überblick, wo es ab 2025 mehr Geld geben soll:

Entlastungsbetragvon 125 Euro auf 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 40 auf 42 Euro monatlich
Verhinderungspflegevon 1612 Euro auf 1685 Euro jährlich
Kurzzeitpflegevon 1774 Euro auf 1854 Euro jährlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenvon 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme
Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPAvon 50 auf 53 Euro monatlich
Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegradevon 214 Euro auf 224 Euro monatlich
Anschubfinanzierung für alle Pflegegradevon 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person

Doch nicht nur in Sachen Geld gibt es im neuen Jahr Änderungen – auch in anderen Bereichen kommt Neues auf Verbraucher in Deutschland zu.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie