Gefahr für den Straßenverkehr

E-Scooter im Straßenverkehr: Deshalb darf man nur nüchtern fahren

Drogenfahrt mit E-Scooter
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Kurioser Einzelfall: Eine Polizeikontrolle beendet eine Fahrt auf einem E-Tretroller unter Drogeneinfluss – doch der Motor war defekt.
  • VonSophia Lavcanski
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Wer bekifft Auto fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Führerscheinentzug rechnen. Doch auch für den E-Roller gelten Regeln, die viele nicht kennen.

Die meisten Menschen wissen, dass es keine gute Idee ist, sich vor dem Autofahren Substanzen wie Alkohol, Cannabis oder Ähnlichem auszusetzen. Wird man in fahruntüchtigem Zustand im Straßenverkehr erwischt, drohen hohe Geldstrafen und sogar der Verlust des Führerscheins. Aber auch für die Nutzung von E-Scootern gelten einige Regeln – die man besser vorher kennt.

Derzeit stellt sich in Heilbronn die Frage, ob es bald keine E-Roller mehr geben wird, da immer mehr E-Roller-Anbieter verschwinden.

Bekifft E-Roller gefahren: Mann in Berlin verliert Führerschein

In einem Beispiel-Fall aus Berlin war ein Mann im Juli 2022 mit einem E-Scooter unterwegs, wie der „Spiegel“ berichtet. Da er Schlangenlinien fuhr und öfter sehr nah an geparkte Autos geriet, hielt die Polizei diesen an. Nach einer Blutprobe konnte ihm der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung forderte.

Der Betroffene jedoch weigerte sich und meldete sich drei Monate nicht zurück, woraufhin er seinen Führerschein abgenommen bekam. Der Mann wollte sich genau das nicht gefallen lassen und zog vor Gericht – jedoch ohne Erfolg. Laut dem Richter konnte die Behörde davon ausgehen, dass seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war. Bei der Blutprobe sei ein THC-Wert (Tetrahydrocannabinol) von 4,4 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) festgestellt worden.

E-Scooter im Straßenverkehr: Deshalb darf man nur nüchtern fahren

Von vielen wird ein E-Roller zunächst als ungefährliches Gefährt gesehen. Trotz einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h gehen von ihm genauso viele Gefahren für den Verkehr aus. So kann der Fahrer eines E-Rollers beispielsweise „durch unberechenbare Fahrweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln andere Verkehrsteilnehmer behindern oder ablenken“, berichtet „lexika“. Das Verhalten des Fahrers kann sogar Unfälle mit Personenschaden auslösen.

Auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein nötig sei, würden sie trotzdem laut § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Kraftfahrzeug gelten, berichtet „Chip“. So ist es eindeutig untersagt, den E-Roller unter Einfluss von berauschenden Substanzen zu benutzen. Auch bei Alkohol gilt die Regel: Wer mit über 0,5 Promille fährt und erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.

Bekifft oder betrunken auf dem E-Roller: Diese Strafen drohen

Wer in fahruntüchtigem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, sei es durch Alkohol oder andere Substanzen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Vielen droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Wer am Steuer den Straßenverkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, muss je nach Situation mit noch höheren Strafen rechnen.

Aber auch junge Menschen müssen besonders aufpassen. Da sie sich nach dem Erwerb des Führerscheins noch in der Probezeit befinden, gelten sowohl für das Auto als auch für den E-Scooter strengere Regeln, wie zum Beispiel die 0,0-Promille-Regel. Eine Fahrt mit dem Elektroroller unter Alkoholeinfluss kann junge Menschen daher schnell den Führerschein, 250 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Außerdem drohen ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Zuletzt wurde in Bayern ein Urteil gefällt, dass Fahrradfahren auch nach dem Führerscheinentzug erlaubt bleiben soll.