Renteneintrittalter steigt

2025 in Rente gehen: Diese Jahrgänge dürfen in den Ruhestand

  • Julia Cuprakowa
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Im Jahr 2025 werden Millionen Senioren in Rente gehen. Doch welche Jahrgänge können im nächsten Jahr ohne Abschläge aus dem Arbeitsleben ausscheiden?

Viele Senioren freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf den wohlverdienten Ruhestand. Um in Deutschland überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben, muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt sein. Zudem ist das Renteneintrittsalter hierzulande genau festgelegt und orientiert sich neben dem Geburtsjahr an den Beitragsjahren. Welcher Jahrgang 2025 in Rente gehen kann, verrät echo24.de.

Ruhestand 2025: Welche Jahrgänge dürfen in Rente gehen? Tabelle gibt Überbilck

In Deutschland wird die Regelaltersgrenze für die Rente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beginnt dieser Prozess mit dem Jahrgang 1947 und wird jedes Jahr um einen Monat angehoben. So liegt die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren. Wer in diesem Jahr geboren ist, kann also im Jahr 2024 abschlagsfrei in Rente gehen.

Welche Jahrgänge dürfen demnach 2025 aus dem Arbeitsleben ausscheiden? Laut Deutscher Rentenversicherung ist 2025 der Jahrgang 1959 an der Reihe. Konkret: Alle diejenigen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und einschließlich 1. Oktober 1959 geboren wurden, können 2025 in Rente gehen. Das wären alle Senioren, die mindestens 66 und zwei Monate alt sind.

Diese Jahrgänge dürfen 2025 abschlagsfrei in Rente gehen:

Jahrgang\tAbschlagsfreier Renteneintritt im Zeitraum von
1958\tJanuar 2024 bis Januar 2025
1959März 2025 bis April 2026

Rente 2025: Diese Jahrgänge können nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Ruhestand

Aber müssen Senioren wirklich bis 67 arbeiten? Oder kann man auch früher in Rente gehen? Bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Bergleute, können bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 25 Jahren, wie echo24.de bereits berichtete. Die meisten Senioren müssen allerdings mit Abschlägen rechnen, wenn sie früher in den Ruhestand gehen wollen. Wie hoch die Abschläge für welche Jahrgänge sind, berichtet echo24.de in einem weiteren Artikel.

Eine Sonderregelung gibt es für besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre erreicht haben. Diese Gruppe kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bis zu zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Im Jahr 2025 betrifft dies die Geburtsjahrgänge 1960 und 1961.

Viele Senioren freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf den wohlverdienten Ruhestand.

Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese Personen können also mit 64 Jahren und vier Monaten in Rente gehen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und sechs Monaten, das bedeutet, er kann mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

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