Anrechnung möglich
Weniger Rente durch Erbe? Worauf Senioren achten müssen – finanzielle Folgen drohen
VonMelissa Sperberschließen
Das Thema Erbe ist in Deutschland klar geregelt, von Erbschaftssteuer bis gesetzlicher Erbfolge. Doch kann ein Nachlass auch auf die Rente angerechnet werden? Und wenn ja: wann?
Im Laufe ihres Lebens kommen viele Menschen in die Situation, etwas zu erben. Fällt der Nachlass entsprechend aus, kann das den Erben sogar einen höheren Lebensstandard ermöglichen. Doch Vorsicht: Durch Steuern, Pflichtteile oder unerwartete Kosten kann das Erbe schnell geschmälert werden, wenn die Erbkosten vorher nicht mit einberechnet wurden. Was gilt jedoch für Rentner? Kann ein Erbe auf die Rente angerechnet werden?
Einfluss auf die Rente? Das gilt, wenn Ruheständler erben
Egal, ob es sich um Geld, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände handelt: In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zu vererben. Wenn der Erblasser vor seinem Tod keine schriftliche oder datierte Verfügung darüber getroffen hat, wer erben soll, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wissen Erben, was sie vom Verstorbenen vermacht bekommen haben, stellt sich schnell die Frage: Greift die Erbschaftssteuer – oder nicht? Die Regelung dazu ist komplex. Allgemein lässt sich jedoch sagen: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können vom höchsten Steuerfreibetrag profitieren, wenn sie erben. Danach gilt: Je enger der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge.
Erben in der Rente: Anrechnung auf Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente möglich
Doch was gilt nun für Ruheständler, die ein Erbe antreten: Kann das die Rente beeinflussen? Wie die Allianz erklärt, wird ein Erbe als zusätzliches Einkommen gewertet, das „in der Regel keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hat“. Das gilt allerdings besonders für Renten, die durch den Bezieher selbst erwirtschaftet wurden.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Wurden die Renten durch den Bezieher nicht selbst erwirtschaftet, kann es sein, dass ein Erbe auf die Rente angerechnet wird. Das könnte beispielsweise auf eine Hinterbliebenenrente oder eine Erwerbsminderungsrente zutreffen, so die Anwaltskanzlei Herfurtner.
Wann wird ein Erbe auf die Rente angerechnet?
Bei der Hinterbliebenenrente sollte das Erbe allerdings nur auf den „übersteigenden Teil der Hinterbliebenenrente angerechnet werden, der nicht durch Beiträge zur Rentenversicherung des verstorbenen Ehepartners gedeckt ist“, so die Anwaltskanzlei Herfurtner weiter. Bei der Erwerbsminderungsrente könnte das Erbe angerechnet werden, wenn es „zum Teil oder vollständig zur Deckung des Lebensunterhalts“ ausreicht.
Wer sich unsicher ist, ob ein Erbe auf die Rente angerechnet werden könnte, sollte sich rechtzeitig informieren. Das ist unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Das macht auch bei anderen Fragestellungen Sinn: Denn wer muss beispielsweise offene Rechnungen begleichen, wenn Schulden vererbt werden?
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