Liste gibt Überblick
Mehr Geld für Rentner: Das können Ruheständler von der Steuer absetzen
- VonVanessa Lutzschließen
Auch Rentner müssen Steuern zahlen, denn die Rente zählt in Deutschland als Einkommen. Doch mit bestimmten Steuer-Tricks kann man im hohen Alter bares Geld zurückholen.
Sich mit der Steuer zu beschäftigen, dürfte für einen Großteil der Bürger in Deutschland nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung gehören. Wer glaubt, dieses Thema mit dem Renteneintritt abhaken zu können, liegt daneben – auch Ruheständler müssen Steuern zahlen, wenn sie über dem Grundfreibetrag liegen. Wie viel Rente man in Deutschland haben darf, ohne Steuern zu zahlen, zeigt echo24.de in einem Überblick. Somit wird für zahlreiche Rentner jedes Jahr eine Steuererklärung fällig. Was viele nicht wissen: Auch Rentner haben die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verringern. Vor allem mit diesen sieben Dingen lässt sich bares Geld zurückholen:
- Werbungskosten
- Kosten für Arznei- und Heilmittel
- Haushaltshilfe und Handwerker
- Krankenhaus- und Kurkosten
- Versicherungsbeiträge
- Kirchensteuer und Spenden
- Altersentlastungsbetrag
Ab diesem Zeitpunkt müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben
Gleich vorweg: Nicht alle Rentner sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe erklärt dazu bei „T-Online“: „Als Rentner besteht grundsätzlich erst dann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente […] über dem Grundfreibetrag liegt.“
Das heißt: Wer pro Jahr weniger als 10.908 Euro (Steuerjahr 2023) zur Verfügung hat, muss keine Steuererklärung abgeben. Alle anderen, dessen Jahreseinkommen nach Abzug des individuellen Freibetrags über dem Grundfreibetrag liegen, dagegen schon.
Steuererklärung bei Rentnern: Werbungskosten können abgesetzt werden
Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner können in der Steuererklärung Werbungskosten geltend machen, erklärt die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“. Aber Vorsicht: Fallen diese im gesamten Jahr geringer aus als 102 Euro, lohnt sich eine Angabe bei der Steuerklärung nicht. Diesen Pauschalbetrag für Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt nämlich automatisch. Liegen die Ausgaben darüber, wird es interessanter. Als Werbungskosten gelten unter anderem:
- Rentenberater
- Anwälte bei Rentenstreitigkeiten
- Steuerberater
- Kosten bezüglich der Rentenbeantragung (Fahrtkosten, Bürobedarf, Telefonkosten)
- Gewerkschaftsbeiträge als Rentner
Kosten für Arzneimittel können Rentner von der Steuer absetzen
Fallen Kosten für Medikamente an, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können Rentner diese in ihrer Steuererklärung absetzen. Einzige Voraussetzung: Es muss ein ärztliches Rezept vorliegen. Und das auch bei Medikamenten, die nicht verschreibungspflichtig sind.
Darüber hinaus können Rentner Zuzahlungen zu Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten, orthopädischen Einlagen, Gehhilfen und sonstige medizinische Hilfsmittel absetzen. Auch die Fahrt zum Arzt oder zur Apotheke kann angegeben werden. Es ist ratsam, hierüber eine genaue Übersicht zu führen, um nicht den Überblick zu verlieren.
Haushaltshilfe und Handwerker? So viel Geld gibt‘s zurück
Brauchen Rentner Helfer im Haushalt, können sie laut „Finanztip“ 20 Prozent der Kosten (maximal 400 Euro im Jahr) von der Steuer absetzen. Arbeitet die Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, sinkt der absetzbare Höchstbetrag auf 510 Euro.
Gut zu wissen: Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt auch hier 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten an, insgesamt maximal 1200 Euro im Jahr.
Steuererklärung: Kosten für Krankenhaus- und Kuraufenthalte geltend machen
Bei einem Klinikaufenthalt übernimmt die Krankenkasse in der Regel die gesamten Behandlungskosten. Pro Tag wird für den Patienten allerdings eine Eigenbeteiligung von zehn Euro fällig. Dieses Geld ist von der Steuer absetzbar. Das gleiche gilt auch bei einer Reha-Maßnahme oder einer Kur, die von der Krankenkasse genehmigt worden ist.
Rentner können Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
Rentner sollten bei der Steuererklärung ihre Versicherungsbeiträge auflisten: Die Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe der Grundversorgung sind laut „Finanztip“ als Sonderausgaben abziehbar. Das könnte sich lohnen, da die Versicherungsbeiträge im kommenden Jahr deutlich steigen werden.
Das gilt bei Kirchensteuer und Spenden
Ist man als Rentner Mitglied einer Kirchengemeinde, kann man die Kirchensteuer als Sonderausgaben geltend machen. Das gleiche gilt für Spenden für kirchliche und gemeinnützige Zwecke.
Bis zu 300 Euro erkennt das Finanzamt ohne Spendenbescheinigung an. Als Nachweis genügt bei solchen Kleinbetragsspenden der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis.
So profitiert man durch den Altersentlastungsbetrag
Wenn Rentner zusätzlich Einkünfte aus Neben- oder Lohntätigkeiten erzielen, können sie den sogenannten Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen, teilt der „Lohnsteuerberatungsverbund“ mit. Zu den Nebeneinkünften zählen unter anderem Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen, selbstständiger Tätigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten.
Vor der Berechnung des Altersentlastungsbetrags zieht das Finanzamt allerdings verschiedene Beträge, wie den Sparerfreibetrag und den Werbungskostenbetrag, ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags variiert je nach Geburtsjahr des Rentners.
Rubriklistenbild: © dpa / imago / Collage: echo24.de
