Steuerfreies Einkommen im Alter

Keine Steuern auf Rente bis zu dieser Summe: Wo die Freibeträge liegen

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
    schließen

Wer Rente bezieht, muss ab einer bestimmten Grenze Steuern zahlen. Doch die hängt sowohl vom Renteneintritt als auch von den jährlichen Freibeträgen ab. Wo die Grenzen liegen.

Wer in Rente geht, muss sich weiterhin mit einem doch eher lästigen Thema auseinandersetzen: Steuern. Denn auch Rentner müssen Steuern zahlen. Damit wird auch im hohen Alter weiterhin eine Steuererklärung fällig. Allerdings müssen tatsächlich nicht alle Ruheständler Steuern zahlen. Es gibt eine Einkommensgrenze – einen Grundfreibetrag – bis zu dem für Rentner keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus gibt es außerdem einen Rentenfreibetrag.

Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen? Die Einkommensgrenzen

Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen – also sowohl für Arbeitnehmer als auch für Rentner – er bezeichnet das Jahreseinkommen, bis dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 11.784 Euro – die Grenze ist in diesem Jahr rückwirkend angehoben worden.

2025 hat es eine Änderung für deutsche Steuerzahler gegeben: Der Grundfreibetrag soll steigen. echo24.de berichtete bereits, wie viel mehr Netto dann für Arbeitnehmer vom Brutto bleibt. In Deutschland ist der Grundfreibetrag 2025 auf 12.096 Euro erhöht worden, wie die Bundesregierung mitteilt.

Die nächste Erhöhung erfolgt dann 2026 auf 12.336 Euro. „Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert“, erklärt die Bundesregierung.

Tabelle zeigt: Bis zu diesem Einkommen zahlen Rentner keine Steuern

Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen
202411.784 Euro
202512.096 Euro
202612.336 Euro

Ab wann wird die Rente steuerpflichtig? Eintrittsjahr ist entscheidend

Alle Ruheständler, die jährlich weniger Rente beziehen, müssen auf jeden Fall keine Steuern zahlen. Wer zum Beispiel im Alter nur die Grundsicherung erhält, ist unter der steuerpflichtigen Einkommensgrenze. Doch auch wer eine höhere Rente bezieht, ist nicht zwingend steuerpflichtig. Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt.

Ab jetzt wird etwas komplizierter für Rentner. Denn um herauszufinden, ob für die eigene Rente Steuern fällig werden, muss zum Taschenrechner gegriffen werden. Denn: Es ist noch nicht die gesamte Rente steuerpflichtig – es gibt einen sogenannten „Rentenfreibetrag“. echo24.de berichtete bereits darüber, wie hoch der zu versteuernde Anteil für die verschiedenen Renten-Jahrgänge ist.

Die DRV erklärt: „Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte“, heißt es weiter. „Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt“. Der Rentenfreibetrag verändert sich also jedes Jahr.

Eigentlich sollte der zu versteuernde Anteil bereits 2040 Prozent liegen. Doch durch das Wachstumschancengesetz steigt der steuerpflichtige Anteil aber langsamer als ursprünglich geplant: „Die Anhebung der Besteuerung erfolgt nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern ab 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten“, erklärt die DRV weiter. 

Tabelle zeigt: So hoch ist der Rentenfreibetrag je nach Eintrittsjahr

Jahr des Renteneintrittszu versteuernder AnteilRentenfreibetrag
2005 oder früher50 Prozent 50 Prozent
bis 2019 Anstieg jährlich um zwei Prozentjährlich zwei Prozent weniger
... ab 2020Anstieg jährlich um ein Prozentjährlich ein Prozent weniger
ab 2023Anstieg jährlich um 0,5 Prozentjährlich 0,5 Prozent weniger
202483 Prozent 17 Prozent
202583,5 Prozent 16,5 Prozent
202684 Prozent16 Prozent
202784,5 Prozent15,5 Prozent
202885 Prozent15 Prozent
202985,5 Prozent14,5 Prozent
203086 Prozent 14 Prozent
.........
Ab 2058100 Prozent0 Prozent

Bedeutet: Wer 2058 oder später in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern. Wer früher in Rente geht, zahlt je nach Renteintrittsjahr deutlich weniger. Am wenigsten Steuern zahlen alle, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind.

Rechenbeispiel für die Besteuerung der Rente

Eine Rentnerin ist 2004 in den Ruhestand gegangen und hat 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro erhalten. Hieraus errechnet sich ihr Rentenfreibetrag in Höhe von 6000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro.
Der Rentenfreibetrag bleibt unverändert bei 6000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 10.905 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages, der 2024 bei 11.784 Euro liegt, muss die Rentnerin dennoch keine Steuern zahlen. Vorausgesetzt, sie hat neben ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Blickwinkel

Mehr zum Thema