Wichtige Voraussetzungen
Noch nie gearbeitet? So hoch fällt die Rente aus – Anspruch auf Grundrente
VonAnni Gebhardschließen
Wie viel Rente Ruheständler bekommen, hängt ganz davon ab, wie viel sie während ihres Lebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch wie sieht es mit denen aus, die nie gearbeitet haben?
Viel Zeit, wenig Geld: Ein Bild, das viele Menschen mit der Rente verbinden. Wer nicht sein ganzes Leben arbeitet oder sich als Selbstständiger nicht um seine Altersvorsorge kümmert, der dürfte bei dem Gedanken an die Rente schnell schwitzige Hände bekommen. Generell gilt: Je länger jemand in die Rentenkasse einzahlt, desto höher fällt diese auch aus. Doch wovon leben dann eigentlich die, die ihr ganzes Leben nie gearbeitet haben?
Noch nie gearbeitet: Wer Anspruch auf die Grundsicherung im Rentenalter hat
Einen Anspruch auf die Rente hat jeder Deutsche, der mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat: egal, ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Eine allgemeine Mindestrente gibt es entgegen vieler Annahmen in Deutschland allerdings nicht. Eine denkbare Alternative hierfür nennt sich Grundsicherung. Anspruch haben die, die fünf Jahre Arbeitszeit nicht zusammengekratzt bekommen.
Was viele nicht wissen: Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Denn um die magische Hürde von fünf Jahren Einzahlung in die Rentenkasse zu erreichen, gibt es auch andere Wege, als lediglich zu arbeiten. Bestimmte Zeiten können angerechnet werden. Etwa für die Kindererziehung, für die Ausbildung oder das Studium. So entsteht vielleicht doch der Anspruch auf Rente, ohne tatsächlich Beiträge gezahlt zu haben.
Rente, ohne gearbeitet zu haben: Diese Voraussetzungen müssen für die Grundsicherung erfüllt werden
Anspruch auf die Grundsicherung haben nicht nur die, die weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sondern auch Freiberufler und Selbstständige, die sich nie freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert haben. Wer also keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die von Steuergeldern finanzierte Grundsicherung beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Grundsicherung erfüllt sein:
- Regelaltersgrenze erreicht oder frühzeitig nicht mehr erwerbsfähig
- Kein Erhalt einer Altersrente
- Lebensunterhalt kann nicht mit Einkommen gedeckt werden
- Kein sonstiges Vermögen (Geld, Immobilien oder Wertpapiere)
Die Grundsicherung kommt dann für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge auf. Für manche Personengruppen gibt es auch Zuschläge. Das sind beispielsweise Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
Lohnt es sich, in die Rentenkasse einzuzahlen? So hoch ist die Grundsicherung
Seit Januar 2023 bekommen alleinstehende Erwachsene 502 Euro monatlich. Bei Paaren, die zusammenleben, liegt die Grundsicherung bei 902 Euro im Monat. Wer Kinder hat, bekommt zusätzliche Leistungen, die allerdings altersabhängig sind: 420 Euro bekommen Teenager vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr erhalten 348 Euro. Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, liegt der Satz bei 318 Euro.
Letztendlich ist die Grundsicherung definitiv besser, als nichts und für viele beziehende Rentner alternativlos. Klar ist allerdings auch: Wer eine hohe Rente will, sollte möglichst lange möglichst viel Geld in die Rentenkasse einzahlen oder privat vorsorgen. Mit einem Trick können Rentner sogar mit Gehalt und Rente doppelt abkassieren.
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