Schimmel-Gefahr
Duschen im Stehen verboten: Mieter sollten kuriose Regel kennen
VonMichaela Ebertschließen
Duschen im Stehen kann tatsächlich verboten sein – wenn der Vermieter es untersagt. In welchen Fällen das rechtens ist, erklärt echo24.de.
Wer in einer Mietwohnung lebt, muss so manches beachten. Bauliche Veränderungen müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden, das Einlagern von Gegenständen im Keller unterliegt strengen Regeln und nachts darf höchstens eine halbe Stunde geduscht werden.
Jetzt aber soll dem Mieter auch noch vorgeschrieben werden, in welcher Stellung er das Ganze auszuführen hat. Richtig gelesen: Ein Gerichtsurteil, das den meisten auf den ersten Blick wohl kurios erscheinen mag, besagt nämlich: In der Mietwohnung darf nicht im Stehen geduscht werden. Das zumindest hatte das Landgericht Köln (Az.: 1 S 32/15) entschieden – doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Kurioses Gerichtsurteil: Duschen im Stehen kann verboten werden
Geklagt hatte ein Mieter, der seinen Vermieter zur Beseitigung von Schimmel im Bad zwingen oder eine Mietminderung durchsetzen wollte. Der Vermieter hatte sich dagegen gewehrt und argumentiert, dass der Mieter nicht im Stehen duschen dürfe, weil die Fliesen im Bad nicht hoch genug reichen würden – und von dem Gericht Recht bekommen.
Durch das Spritzwasser sei Feuchtigkeit in den ungefliesten Bereich eingedrungen, wodurch der Mieter den Schimmel in der Wohnung selbst verursacht hätte. Aus diesem Grund habe er sich nicht nur vertragswidrig verhalten, sondern müsse auch für die Beseitigungskosten selbst aufkommen, hieß es. Und das kann unter Umständen ordentlich ins Geld gehen.
Wegen Schimmel-Gefahr: Wann Mieter nicht im Stehen duschen dürfen
Vor allem in Mietwohnungen, in denen es keine eigene Duschkabine gibt, sondern möglicherweise nur eine sogenannte Duschbadewanne, sollten die Bewohner daher besonders vorsichtig sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. Das sei auch vor dem Hintergrund unerheblich, dass diese Duschmethode, gemessen an den heutigen Standards, eher unüblich sei.
„Bei jedem Duschvorgang dringe unvermeidbar Spritzwasser in die Wand ein“, hieß es im Gerichtsurteil. Manche Badezimmer sind somit für das Duschen im Stehen – zumindest aus vertraglicher Sicht – nicht geeignet.
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