Mietrecht

Im Mehrfamilienhaus verboten: Was Mieter in der Nacht nicht machen dürfen

  • Julia Cuprakowa
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In Deutschland muss die sogenannte Nachtruhe eingehalten werden. Gerade in einem Mehrfamilienhaus können alltägliche Dinge zur Lärmbelästigung werden – wie das nächtliche Duschen. Ist das überhaupt erlaubt?

Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt und keinen Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn riskieren will, tut gut daran, sich an die Regeln zu halten. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung der Nachtruhe, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.

Laute Musik oder Staubsaugen in dieser Zeit ist also keine gute Idee. Auch der Fernseher sollte nicht in der Nachbarwohnung zu hören sein. Und wer unbedingt kochen muss, sollte vielleicht kein Schnitzel braten. Die Klopfgeräusche könnten stören. Auch das Bohren mit der Bohrmaschine ist nicht empfehlenswert. Gleiches gilt übrigens für die Sonntagsruhe, wie echo24.de bereits berichtete. Aber was ist mit nächtlichen Duschen? Ist es erlaubt oder verboten?

Nächtliches Duschen im Mehrfamilienhaus – was ist erlaubt und was verboten?

Neben handwerklichen Tätigkeiten, die in der Nacht tatsächlich stören können, gibt es auch Tätigkeiten, die zur normalen Wohnungsnutzung gehören und von der Nachbarschaft toleriert werden müssen. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit die Toilette benutzen zu können.

Hier hat tatsächlich der eigene Biorhythmus das Sagen. Einem Mieter kann dann auch nicht vorgeschrieben werden, ob er sich zum Wasserlassen hinsetzen muss – was weniger Plätschergeräusche verursacht, wie „ergo.de“ berichtet.

Duschen gehört zur Körperreinigung – jederzeit erlaubt

Ebenso wie mit der Frage des nächtlichen Pinkelns und des Urinierens im Stehen müssen sich die Gerichte in Deutschland auch mit der Frage des nächtlichen Duschens beschäftigen. Denn Gründe für eine nächtliche Dusche gibt es viele. Sei es ein schweißtreibender Alptraum oder Schichtarbeit, die nur eine Dusche am späten Abend zulässt.

In Deutschland muss die sogenannte Nachtruhe eingehalten werden. Gerade in einem Mehrfamilienhaus können alltägliche Dinge zur Lärmbelästigung werden – wie das nächtliche Duschen. Ist das überhaupt erlaubt?

Egal, aus welchem Grund, Mieter dürfen auch in der Nacht die Nasszelle benutzen. Das gilt auch, wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag etwas anderes steht. Auch ein Bad in der Badewanne ist jederzeit erlaubt. „Nach Ansicht der meisten Gerichte gehört das Waschen zum hygienischen Mindeststandard und damit zur alltäglichen Lebensführung“, schreibt „ergo.de“ weiter.

Zu langes nächtliches Duschen kann Folgen haben

Gegen nächtliches Duschen in einem Mehrfamilienhaus können die Nachbarn also wenig unternehmen. Anders verhält es sich jedoch mit störendem Cannabisgeruch im Treppenhaus. Das gilt dann als Geruchsbelästigung und kann bei Uneinsichtigkeit und wiederholten Verstößen zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung durch den Vermieter führen. Aber auch beim nächtlichen Duschen gibt es einiges zu beachten.

So darf das Duschen nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Dusch- oder Badezeit von 30 Minuten pro Haushaltsmitglied für ausreichend. Mieter sollten die nächtliche Erfrischung also in dieser Zeitspanne stattfinden lassen. Nicht nur aus Rücksicht auf die Nachbarn, sondern auch, weil sonst Konsequenzen drohen.

Zumindest bei regelmäßigem Fehlverhalten kann der Vermieter dann wegen fortgesetzter Ruhestörung aktiv werden. Zum Beispiel mit einer Abmahnung. Zeigt sich der Mieter danach immer noch uneinsichtig und wiederholt sich der Vorgang, ist irgendwann auch eine fristlose Kündigung möglich. Übrigens: Auch auf dem Balkon sollten Mieter einige Regeln beachten, sonst drohen auch hier harte Konsequenzen.

Rubriklistenbild: © Annette Riedl/picture alliance/dpa

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