Anwälte geben Tipps
Gültiges Testament ohne Notar verfassen: Darauf müssen Erblasser achten
VonAdrian Kilbschließen
Der letzte Wille soll gut vorbereitet sein: Wer eigenständig ein Testament verfasst, muss auf einige Punkte achten, damit es nicht angefochten werden kann.
Die meisten Menschen streben ein hohes Alter an. Doch das Leben spielt nach seinen eigenen Regeln. Durch Unfälle oder plötzliche Krankheiten kann der Tod einen schon in jungen Jahren weit vor der Rente ereilen. Um für den Fall vorbereitet zu sein, sollten Menschen frühzeitig ihr Testament aufsetzen, gerade dann, wenn sie mehr als nur Schulden zu vererben haben. Einige Dinge sind dabei zu beachten, wenn es man ohne Notar erstellt – auch, um sich beispielsweise vor Erbschleichern zu schützen.
Testament richtig aufsetzen – Text muss per Hand geschrieben werden
So muss der Erblasser das selbstverfasste Testament, auch privatschriftliches Testament genannt, zwingend per Hand schreiben und dabei auf eine leserliche Schrift achten. So ist es in Paragraf 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
„Ein auf dem PC geschriebener letzter Wille ist ungültig“, sagt Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“. Das Testament wird ebenso unwirksam, wenn man sich beim Schreiben von einer anderen Person die Hand führen lässt, weil man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Testament eigenständig verfassen: Regeln und Tipps beachten
Womit oder worauf das Testament verfasst ist, steht dem Erblasser frei, berichtet „Erbrechtsinfo“. Theoretisch kann er dafür auch Bunt- oder Wachsmalstifte benutzen und es auf einem Bierdeckel verfassen – sofern der Platz ausreicht. Auch die Sprache ist nicht festgelegt. Das Dokument sollte zudem den vollen Namen der Erblasserin oder des Erblassers enthalten und muss eigenhändig unterschrieben sein.
Die Unterschrift sei dabei unter das Geschriebene zu setzen, nicht oben oder seitlich am Dokument, sagt der Bonner Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott. Andernfalls kann es sein, dass das Testament in Gänze oder wenigstens in Teilen ungültig ist. Falls das Testament aus mehreren Blättern besteht, ist grundsätzlich die Unterschrift auf dem letzten Blatt ausreichend, jedoch empfiehlt sich eine Unterzeichnung jedes Blattes.
Datum, Ort und Namen: Was beim eigenständigen Testament zu beachten ist
Ein Datum zu setzen, ist optional, bietet sich aber für den Fall an, dass der Verstorbene zwei oder mehr Testamente aufgesetzt hat. Die Angabe des Ortes ist immer dann wichtig, wenn Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ein Testament errichten, schreibt „Erbrechtsinfo“.
Im Testament sind nun die vollen Namen der Erben zu nennen sowie deren Geburtsdatum und Anschrift. Formulierungen wie etwa „mein Mann“, „meine Frau“ oder „Tante Emma soll XY erben“ seien unzureichend und könnten im Zweifel fehlinterpretiert werden, sagt Erb-Experte Rott. Zu den Ersatzerben braucht es diese Angaben ebenfalls.
Wichtige Voraussetzung für Testament: Erblasser muss testierfähig sein
Möglichst genau sollten auch die Dinge beschrieben sein, die an die einzelnen Vermächtnisnehmer gehen. Bei der Erbenbestimmung ist zudem aufzuschreiben, wie hoch der Anteil im konkreten Fall ist – zum Beispiel zwei Kinder erben je zur Hälfte.
Um grundsätzlich ein eigenhändiges Testament verfassen zu können, muss der Erblasser sowohl volljährig als auch testierfähig sein. Das heißt, er muss sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befinden und die Tragweite seiner Entscheidung nachvollziehen können. Eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit oder eine Geistesschwäche, welche die Bedeutung der abgegebenen Willenserklärung nicht einsehen kann, darf beim Verfassen des Testaments nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht vorliegen.
Anwaltliche Beratung beim Testament ist sinnvoll
Es ist kein Muss, aber: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass das selbst verfasste Testament gültig ist, sollte es von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen lassen. So ist gewährleistet, dass der letzte Wille alle nötigen Formalia erfüllt.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich schon vor Abfassen eines Testaments anwaltlich beraten zu lassen. „Ein Testament lässt sich ganz unterschiedlich gestalten, Laien kennen oft die verschiedenen Optionen nicht“, erklärt Grötsch.
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