Bis zu 5000 Euro Bußgeld droht

Wäsche auf Balkon hängen? Eine Sache wird nicht nur für Mieter teuer

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Darf ich auf meinem Balkon Wäsche aufhängen? Und darf mein Vermieter das verbieten? Gerichte haben dazu klare Urteile gefällt. Eine Sache kann allerdings richtig teuer werden.

Auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt. Dabei ist allerdings so manches nicht pauschal für jeden mit Balkon verboten. Für Mieter können tatsächlich andere Regeln gelten als für Eigentümer. echo24.de berichtet darüber, was für Mieter auf dem Balkon und im Garten streng verboten ist. Ein Thema sorgt immer wieder für Diskussion: Ist das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon erlaubt oder verboten? Die Antwort ist nicht ganz einfach.

Wäsche auf dem Balkon aufhängen: Darf mir mein Vermieter das verbieten?

Vor allem, wenn die Sonne scheint und es draußen richtig warm ist, hängen viele gerne ihre Wäsche statt in die Wohnung gerne nach draußen auf den Balkon. So verteilt sich die Feuchtigkeit nicht in den Wohnräumen, die Wäsche trocknet deutlich schneller und der Wäscheständer steht nicht im Weg herum. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt, hat sich diese Frage vielleicht noch nie gestellt. Denn es gibt auch kein Gesetz, welches das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon oder im Garten im allgemeinen verbietet. Wer allerdings zur Miete wohnt, ist möglicherweise in seinem Mietvertrag über ein Verbot gestolpert, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Aber ist das rechtens? Darf mir mein Vermieter verbieten, Wäsche auf den Balkon zu hängen?

Schließlich gibt es so einiges, was Vermieter ihren Mietern tatsächlich verbieten dürfen – und was letztendlich zur Kündigung des Mietvertrags führen kann.

Wäsche auf dem Balkon aufhängen verboten? Was Mieter unbedingt wissen sollten

„juraforum.de“ erklärt: Das Mietrecht „vertritt die Auffassung, dass derartige Regelungen nicht rechtens sind: Ein Vermieter kann nicht grundsätzlich das Wäschetrocknen auf dem Balkon verbieten“, heißt es.

Demnach ist die Regelung auch dann nicht rechtens, „wenn es in dem Mietshaus einen Trockenraum oder Dachboden gibt (...) und im Mietvertrag eine Klausel vorhanden ist, gemäß derer ausschließlich diese Räumlichkeiten genutzt werden sollen“, auch dann „darf ein Mieter seine Wäsche sowohl in seiner Wohnung als auch auf seinem Balkon trocknen.“

Laut eines „Urteils des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich bei einem solchen pauschalen Verbot um eine unwirksame Klausel“, schreibt auch der Versicherungskonzern „Ergo“.

Heißt also: Wenn Mieter ihre Wäsche auf dem Balkon aufhängen und trocknen wollen, dann ist das prinzipiell ihr gutes Recht. Generell sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Wäsche nicht über den Balkon hinaus ragt und herunterfällt. Außerdem gibt es zwei Haken.

Wäsche auf dem Balkon aufhängen: Was Vermieter verbieten dürfen – und Mieter wissen sollten

Zwar dürfte „normale“ Wäsche, die auf einen Wäscheständer passt, kein Problem darstellen. Also Unterwäsche, Shirts, Hosen und so weiter. Problematisch könnte es tatsächlich bei größeren Stücken werden wie etwa Decken und Bettzeug. Das könnte laut „juraforum.de“ durchaus durch den Vermieter verboten werden.

„Eine solche Regelung in der Hausordnung ist laut eines Urteils des Amtsgerichts Euskirchen rechtens“, schreibt auch der Versicherungskonzern „Ergo“. Der Grund: Vermieter haben das Recht, „alles zu verbieten, was den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigt“. 

Und noch etwas ist nicht erlaubt, wie „juraforum.de“ schreibt: „Verbieten darf der Vermieter all jene Tätigkeiten, die als Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes angesehen werden“. Wäscheständer dürfen aufgestellt werden, allerdings darf nichts ohne Genehmigung durch den Vermieter fest installiert werden.

Aufpassen beim Wäsche aufhängen auf dem Balkon: Eine Sache kann bis zu 5000 Euro Bußgeld kosten

Darüber hinaus gibt es noch etwas, das nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer beim Aufhängen von Wäsche wissen und beachten sollten. In Deutschland gibt es von 22 bis sechs Uhr eine gesetzliche Ruhezeit – auch an Sonntagen und Feiertagen gilt es, keinen Lärm zu machen. Wer sich an die Ruhezeiten hält, riskiert hohe Bußgelder, laut „bußgeldkatalog.de“ sogar bis zu 5000 Euro.

Wäscheaufhängen macht in der Regel keinen großen Lärm. Doch sonntags sind auch „öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die die Ruhe des Tages stören, in der Regel untersagt“, wie „chip.de“ erklärt. Für manche mag das kurios klingen, aber: „Dazu zählt zum Beispiel auch, Wäsche im Garten oder auf dem Balkon aufzuhängen“, schreibt „chip.de“ weiter.

Wie zum Thema „Wäsche aufhängen“, gibt es auch beim Thema „Grillen auf dem Balkon“ einiges zu beachten. echo24.de berichtet, welche Regeln rund ums Grillen auf dem Balkon und auch im Garten kennen sollte – sonst kann es richtig teuer werden.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer