Saison beginnt
Auf dem Balkon Grillen: Mieter sollten Regeln kennen – hohe Strafen drohen
VonLisa Kleinschließen
Mit dem Frühling steigt auch die Lust aufs Grillen. Doch wer den Grill auf dem Balkon oder im Garten anschmeißt, sollte einige Dinge beachten – sonst kann es teuer werden.
Die Temperaturen schießen in die Höhe und für viele beutetet das: Die Grill-Saison ist da. Während in vielen Bereichen von Parks Grillverbote herrschen, ist das Brutzeln und Braten im eigenen Garten recht problemlos möglich.
Auch auf dem Balkon werfen viele den Grill an. Doch Achtung: Das kann schnell zu Ärger führen und auch ganz schön gefährlich werden. echo24.de fasst zusammen, welche Regeln beim Grillen auf dem Balkon und im Garten gelten und was streng verboten ist.
Grillen auf dem Balkon und im Garten erlaubt – doch es gibt Ausnahmen für Mieter
Vor dem Angrillen wollen viele nach dem langen Winter ihren Garten oder Balkon sicher erstmal etwas aufhübschen. Doch vor allem, wer zur Miete wohnt, sollte aufpassen – nicht alles ist erlaubt. echo24.de berichtet, was für Mieter auf dem Balkon und im Garten streng verboten ist.
Grillen auf dem Balkon, egal ob es sich dabei um Eigentum oder ein Mietobjekt handelt, ist prinzipiell erlaubt. Die einzige Ausnahme: Wenn Grillen im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist – dann müssen sich Mieter leider daran halten. Schlimmstenfalls kann sonst die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter drohen.
Zu Hause Grillen: Viel Rauch und Lärmbelästigungen sollten vermieden werden
Doch darüber hinaus gibt es noch einiges zu beachten. Es gilt „das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Rauch- und Lärmbelästigungen sind demnach zu vermeiden“, erklärt „bußgeldkatalog.org“. Doch was bedeutet das?
Grillen kann schnell zum ärgerlichen Dauer-Thema zwischen Nachbarn werden, vor allem, wenn die nicht weit weg sind. „bußgeldkatalog.org“ stellt klar: „Wenn die Gefahr besteht, dass Rauchschwaden oder Funken in die Wohnungen der Nachbarn ziehen, ist das Grillen auf dem Balkon untersagt. Denn die Sicherheit und Unversehrtheit der Mitmenschen ist oberstes Gebot.“ Dasselbe gilt übrigens für das Grillen im Garten.
Das wichtigste beim Grillen: Die eigene Sicherheit und die der anderen
Sicherheit sollte beim Grillen immer Vorrang haben. Wer unachtsam mit Feuer umgeht, riskiert, dass vor allem im Sommer alles ziemlich schnell in Flammen steht. Vor allem auf dem Balkon ist meist wenig Platz, die Hauswand in der Regel nicht weit weg und auch Gartenmöbel, Pflanzen und Co. stehen oft gefährlich nahe am Grill.
Ein Grill sollte immer sicher und fest stehen sowie weit entfernt sein von brennbaren Materialien, erklärt die „dpa“. Am besten alles rundherum, was leicht entzündlich ist, wegräumen. Nach dem Grillen ist es wichtig zu überprüfen, dass das Feuer wirklich aus und bei einem Grasgrill das Gas zugedreht ist. Bei anderen Grillarten sollten Glut und Asche vollständig erloschen und abgekühlt sein, bevor sie entsorgt werden.
5000 Euro Strafe drohen, wer sich beim Grillen nicht an diese Regel hält
Wer auf dem Balkon oder im Garten grillen will, sollte sich außerdem an die geltende Ruhezeiten halte: von 22 Uhr bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig. Fühlen sich Nachbarn während der Ruhezeit belästigt, kann das zu einer saftigen Strafe führen. Wer gegen die Ruhezeit verstößt, dem droht laut „bußgeldkatalog.org“ eine Strafe von bis zu 5000 Euro.
Übrigens: Wer sich bei hohen Temperaturen in zu viel Kleidung unwohl fühlt, sollte jedoch aufpassen, nicht zu viel auszuziehen. Denn: Auch für Freizügigkeit kann es Bußgelder regnen, wenn sich andere dadurch gestört fühlen...
Vorsicht beim Grillen mit Holzkohle: Das kann richtig teuer werden
Schwierig wird es auch beim Thema Holzkohle-Grill. Generell gibt es keine Gesetze, die eine bestimmte Art von Grill auf dem Balkon verbieten. Doch ein Holzkohle-Grill kann zu Problemen führen. Bei zu großer Rauchentwicklung wird gegen das „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ verstoßen, erklärt „bußgeldkatalog.org“. Demnach „darf auch die Umwelt durch das Grillen auf dem Balkon nicht über die Maßen beeinträchtigt werden“, heißt es. Gemeint sind damit etwa Tiere und Pflanzen.
Wer sich nicht daran hält, muss auch hier mit einem Bußgeld rechnen. Und das kann je nach Bundesland richtig teuer werden: Sollten durch das Grillen auf dem Balkon etwa mit Holzkohle tatsächlich Schäden an der Umwelt entstehen, drohen bis zu 25.000 Euro. Allein die Belästigung oder „erhebliche Nachteile“ durch das Verhalten für die Umwelt können bis zu 15.000 Euro kosten. Fälle sind jedoch nicht bekannt.
Wie oft darf ich grillen? Gesetze gibt es dazu nicht – Probleme kann es trotzdem geben
Etwas, das sicher viele nicht auf dem Schirm haben: Auch die Häufigkeit, wie oft gegrillt wird, kann zum Problem werden. Hier gibt es keine eindeutigen Regelungen, allerdings geben verschiedene Gerichtsurteile eine grobe Orientierung. Das Landgericht München hat etwa einem Paar untersagt, öfter als viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende beziehungsweise an einem verlängerten Wochenende zu grillen, schreibt die „dpa“. Das Urteil ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und erstmal nur für die am Prozess beteiligten Parteien bindend.
Es gibt also auch hier kein Gesetz, das vorschreibt, wie oft gegrillt werden darf. Sollte sich allerdings ein Nachbar gestört fühlen und erstattet etwa Anzeige und der Fall landet vor Gericht, kann die Häufigkeit zum Problem werden.
Ärger beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten vermeiden
Wer also Ärger vermeiden will, sollte Rücksicht auf sein Umfeld nehmen, ausreichenden Abstand zu den umliegenden Nachbarn halten und intensive Belästigungen durch Rauch, Gerüche und Lärm vermeiden. Gegebenenfalls kann schon ein Gespräch mit den Nachbarn helfen– oder ein kurzer Hinweis, dass der Grill gleich angeschmissen wird, falls die Nachbarn beim Lüften noch schnell die Fenster zu machen wollen.
„Egal, was genau im Mietvertrag oder im Gesetz steht: Der Sommer ist viel zu schön, um sich mit anderen über das Grillen zu streiten“, sagt Joachim Weber, Geschäftsführer der Grillfürst GmbH gegenüber der „dpa“. „Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten, macht es doch sowieso am meisten Spaß.“
Dass auch auf dem eigenen Grundstück keine Narrenfreiheit herrscht, sollte klar sein. Doch manche Dinge können richtig, richtig teuer werden: Zum Beispiel Autowaschen auf dem Grundstück kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Vor allem im Frühling gilt es aufzupassen: Jedes Jahr ab März ist eine Sache im Garten streng verboten.
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