Haustiere & Hartz IV
Bürgergeld: Jobcenter unterstützt nicht die Haltung von Hunden
VonAmy Walkerschließen
Er gilt als „bester Freund des Menschen“. Doch wer Bürgergeld bezieht und sich einen Hund zur Bewältigung im Alltag holt, kann beim Jobcenter keine Unterstützung erwarten.
Berlin – Viele Menschen holen sich insbesondere in schweren Zeiten ein Haustier. Sie sorgen nicht nur für Auslastung im Alltag, sondern können auch bei der Stressbewältigung hilfreich sein. Hunde sind dabei besonders beliebt – nicht umsonst gelten sie als „bester Freund des Menschen“.
Doch Bürgergeld-Bezieher können keine Unterstützung für ihre Vierbeiner erhalten, wie das Landessozialgericht in Baden-Württemberg jetzt entschieden hat. „Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters“, teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum.
Hund als Familien-Ersatz: Fester Alltag durch Haustier
Im konkreten Fall hatte ein Langzeitarbeitsloser aus dem Rems-Murr-Kreis vom Jobcenter Geld für Anschaffung und Haltung eines Hundes gefordert – auf Lebenszeit. Er brauche einen Begleithund „als soziale Unterstützung während und insbesondere nach der Corona-Pandemie, um die schweren Folgen sozialer und finanzieller Isolation zu kompensieren“, hatte der Mann laut LSG argumentiert. Außerdem sorge ein Hund für eine feste Tagesstruktur und diene ihm „als Familienersatz“. Das Tier ermögliche es zudem, soziale Kontakte zu knüpfen.
Der Kläger erhält laut Gericht seit 2005 Arbeitslosengeld II, das früher Hartz IV und heute Bürgergeld genannt wird. Für den Kauf des Tieres gab er die Summe von 2000 Euro an, für die Haltung monatlich 200 Euro. Er war mit der Forderung auch bereits vor dem Sozialgericht Stuttgart gescheitert.
Gericht: Haustier gehört nicht zum unabweisbaren Bedarf
Die Haltung eines Hundes könne zwar eine Art soziale Unterstützung oder auch einen Familienersatz bieten, erklärte das LSG. Allein dies begründe aber „keinen unabweisbaren, besonderen Bedarf“, wie es hieß. Ohne eigenen Hund könnten dennoch soziale Kontakte geknüpft und gepflegt werden. Der Kläger sei auch nicht in einer außergewöhnlichen Lebenssituation, in der ohne eigenen Hund verfassungsrechtlich geschützte Güter gefährdet würden. „Eine konkrete und unmittelbare Gefährdung der Gesundheit des Klägers war ebenfalls nicht zu erkennen“, hieß es weiter.
In Deutschland leben aktuellen Zahlen zufolge 10,4 Millionen Hunde. Der Hund ist damit auf Platz zwei der beliebtesten Haustiere. Die Katze nimmt noch immer den ersten Platz ein: es leben 15,2 Millionen Katzen im Land. Damit haben 24 Prozent aller deutschen Haushalte mindestens eine Katze. Bei Hunden sind es 21 Prozent der Haushalte. (wal/dpa)
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