Tabelle gibt Überblick

Änderung beim Führerschein-Umtausch: Darauf sollten Autofahrer ab 2025 achten

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Bis Januar 2025 müssen zahlreiche Autofahrer ihren alten Führerschein zurückgeben. Danach ist für den Umtausch nicht mehr länger das Geburtsjahr entscheidend.

Die EU will die Führerscheine bis 2033 einheitlich und fälschungssicher machen. Durch die Speicherung in einer Datenbank sollen zudem potenzielle Missbrauchsfälle verhindert werden. Nach und nach werden die Lappen in Deutschland deshalb seit Januar 2022 umgetauscht. Im Jahr 2024 mussten bereits zahlreiche Autofahrer ihren alten Führerschein abgeben. Am 19. Januar endete die Umtauschfrist für die Jahrgänge von 1965 bis 1970. Im kommenden Jahr ist wieder eine Vielzahl an Autofahrern an der Reihe.

Nach 2025: Wichtige Änderung beim Führerschein-Umtausch – darauf müssen Autofahrer achten

Für Jahrgänge, deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr entscheidend. Wenn sie 1971 oder später geboren wurden, müssen sie ihren alten Lappen bis 19. Januar 2025 abgegeben haben.

Für die ausgestellten Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 gilt dann eine wichtige Neuerung: Ab dann ist alleine das Ausstellungsjahr relevant und nicht mehr länger, wann die Autofahrer geboren wurden. 

Tabelle zeigt: Dann müssen ausgestellte Führerscheine umgetauscht werden

Die Jahrgänge zwischen 1981 und 1983, die zur Volljährigkeit ihren Lappen erhalten haben, haben dadurch ein Jahr länger Zeit für den Führerschein-Austausch und müssen nicht schon 2025 ihren alten Lappen abgeben.

Diese Fristen gelten laut ADAC für den Führerscheinumtausch:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für diese Jahrgänge gibt es eine Ausnahme beim Führerschein-Umtausch

Eine Ausnahme gibt es für Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. So will das Verkehrsministerium sicherstellen, dass Ältere überhaupt noch mit dem Auto fahren wollen. 

Die Frist zum Umtausch des Führerscheins verstreichen zu lassen, ist übrigens keine gute Idee für alle, die weiterhin Autofahren wollen. In dem Fall droht Ärger und ein Bußgeld, wenn man in einer Verkehrskontrolle erwischt wird. Kein Problem ist es wiederum, freiwillig seinen Führerschein früher umzutauschen – allerdings sollte man sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sein.

Bis 2033 müssen Millionen Autofahrer ihren Führerschein umtauschen.

Wurde der Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt, hat er automatisch ein Ablaufdatum. Die „Lappen“ im Scheckkartenformat sind nur noch 15 Jahre gültig, Autofahrer müssen sie regelmäßig erneuern, damit überprüft werden kann, ob die hinterlegten Daten noch aktuell sind.

Rubriklistenbild: © IMAGO, imagebroker/ Volkmar Heinz, dpa/ Collage: echo24.de

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