Gesamtgewicht wichtig
Verboten mit Führerschein Klasse B: Welche Wohnwagen Autofahrer nicht ziehen dürfen
VonMelissa Sperberschließen
Wohnwagen dürfen in Deutschland mit einem Führerschein Klasse B gezogen werden – doch nur unter bestimmten Bedingungen. Camper sollten wissen: Wann brauchen sie einen Anhängerführerschein?
Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren will, freut sich oft über die Freiheit und Flexibilität, am Urlaubsziel nicht an ein Hotel oder ein Ferienhaus gebunden zu sein. Doch bevor der Trip starten kann, sollten sich besonders Camping-Neulinge mit der Frage beschäftigen, ob sie mit ihrem Führerschein den ausgewählten Wohnwagen überhaupt ziehen dürfen – oder nicht.
Regeln für Wohnwagen-Fahrt: Welches Gespann darf mit einem Führerschein Klasse B gefahren werden?
Denn Autofahrer, die glauben, dass sie mit einem Führerschein Klasse B ihren Wohnwagen einfach anhängen und losfahren können, irren. Viele Wohnwagen dürfen mit dem „normalen“ Führerschein überhaupt nicht gezogen werden. Allgemein gilt in Deutschland: Es kommt auf das Gesamtgewicht des Gespanns an, also von Zugfahrzeug und Wohnwagen.
Das zulässige Gesamtgewicht bezeichnet „die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination“, erklärt der ADAC. Autofahrer finden die Angabe zum maximalen Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11 oder bei alten Fahrzeugscheinen unter der Ziffer 15. Da im Ausland jedoch andere Regeln gelten können, sollten sich Reisende vor ihrem Urlaub gut informieren.
Wohnwagen mit Führerschein Klasse B ziehen – bei diesen Anhängern verboten
Doch was gilt nun genau für einen Führerschein Klasse B? Klar ist: Ein Wohnwagen darf mit diesem Führerschein nur dann gezogen werden, wenn er nicht mehr als 750 Kilogramm wiegt und das Gesamtgewicht des Gespanns 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt das Gesamtgewicht des Anhängers über 750 Kilogramm, darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht überschreiten – alles andere ist verboten.
Diese Vorgaben erfüllen allerdings nur verhältnismäßig kleine Wohnwagen oder Gespanne. Wer also einen größeren Wohnwagen ziehen oder ein Gespann fahren will, das dieses Gesamtgewicht überschreitet, muss bei einer Verkehrskontrolle mehr als nur einen Führerschein der Klasse B vorweisen können.
Mit Führerschein Klasse B verboten: Für diese Wohnwagen braucht‘s einen Anhängerführerschein
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer den Anhängerführerschein BE umgehen möchte, kann den Anhängerführerschein B96 machen. Durch eine Fahrschulung kann die Fahrerlaubnis der Klasse B erweitert werden. Dann darf ein Gespann mit dem maximalen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm gefahren werden, der Wohnwagen darf auch schwerer als 750 Kilogramm sein.
Wenn allerdings Wohnwagen und Zugfahrzeug zusammen das maximale Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm übersteigen, benötigen Autofahrer einen Anhängerführerschein BE. Mit diesem Führerschein dürfen Wohnwagen bis 3.500 Kilogramm gezogen werden. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns beträgt 7.000 Kilogramm.
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