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Autokorso während der EM 2024: Diese Regeln gelten für Fahrer – Bußgelder drohen

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Ist das Feiern im Autokorso legal oder nicht? In manchen Fällen drohen Autofahrern Bußgelder und Punkte, in anderen nicht.

Hupen, jubeln, feiern: Während der Fußball-Europameisterschaft steigt auch die Lust auf Autokorsos, um die Mannschaft oder einen Sieg zu feiern. Doch darf in Deutschland überhaupt im Autokorso gefahren werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach. echo24.de berichtet, was Autofahrer beachten sollten und wann und wofür Bußgeld fällig wird.

Autokorso während der EM: Diese Regeln gelten für Fahrer – und wann ein Bußgeld droht

Grundsätzlich verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 30 unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften sowie unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase beim Betrieb von Fahrzeugen. Wer ziellos umherfährt muss demnach mit einem Bußgeld rechnen. Doch das heißt nicht automatisch, dass Autofahrer keinen Autokorso fahren dürfen.

Wie „Bußgeldkatalog“ schreibt, sind Autokorsos nicht per se verboten. Autofahrer müssen aber darauf achten, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Straßenverkehr und die Anwohner nicht gefährdet oder belästigt werden.
  • Die Teilnehmer des Autokorsos sich an die Straßenverkehrsordnung halten.
  • Keine unnötige Lärm- und Abgasbelästigung verursacht wird.

Konkret bedeutet das, dass die Geschwindigkeit des Autokorsos angemessen und den Verkehrsverhältnissen angepasst sein muss. Die Fahrer des Autokorsos sollten keine riskanten Fahrmanöver durchführen und es sollte keine laute Musik aus den Autos gespielt werden oder unnötig gehupt werden. Die Teilnehmer des Autokorsos müssen die Ampeln und Verkehrszeichen wie im normalen Verkehr beachten.

Welche Strafen drohen Autofahrer im Autokorso?

Damit ein Autokorso sicher ist, müssen sich die Fahrer an die Verkehrsregeln halten und dürfen keine gefährlichen Fahrmanöver durchführen. Einige Verstöße, wie die missbräuchliche Verwendung von Hupe, Blinker oder Lichthupe oder das laute Abspielen von Musik, sind jedoch typisch für Autokorsos. Nach dem Bußgeldkatalog können folgende Bußgelder verhängt werden:

  • Unnötiger Lärm durch Benutzung des Fahrt: 80 Euro
  • Vermeidbare Abgasbelästigung: 80 Euro
  • Dritte durch wiederholtes hin- und herfahren belästigt: 100 Euro
  • Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht richtig angelegt: 30 Euro
  • Mehr Personen im Fahrzeug, als erlaubt: 25 Euro
  • Verkehrssicherheit durch mehr Personen im Auto, als erlaubt gefährdet: 80 Euro
  • Hupe, Lichthupe oder Warnblinkanlage missbräuchlich benutzt: 5 Euro
  • Sicherheitsabstand unterschritten: 25 Euro
  • Gefährdung einer Person durch zu geringen Sicherheitsabstand: 30 Euro
  • Sachbeschädigung durch zu geringen Abstand: 35 Euro
  • Fahrzeug bewegt, obwohl Sicht oder Gehör beeinträchtigt waren: 10 Euro

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Übrigens: Nicht nur beim Autokorso ist auf Lärmvermeidung zu achten, auch das Zuschlagen von Autotüren kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Polizeiliche Genehmigung: Autokorso darf aufgelöst werden

Obwohl die Polizei Autokorsos in der Regel toleriert, kann sie diese jederzeit verbieten oder auflösen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können mit Geldbußen geahndet werden. Ein Autokorso kann auch im Voraus bei der Polizei angemeldet werden, damit sich die Beamten auf mögliche Ausschreitungen oder überfüllte Straßen vorbereiten können. Auch für Fußgänger gelten Regeln im Straßenverkehr – bei einem Verstoß drohen bis zu 350 Euro Bußgeld.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Ulmer