Klasse B
Führerschein ohne Prüfung erweitern: Was Autofahrer damit alles dürfen
- VonMilea Erzingerschließen
Der B-Führerschein erlaubt mehr als nur das Fahren von Autos. Auch bestimmte Kleinkrafträder und Anhänger dürfen gesteuert werden. Doch viele Erweiterungen kennen die meisten Fahrer gar nicht.
Viele Menschen entscheiden sich für einen Führerschein der Klasse B – und damit den klassischen Führerschein für Autofahrer. Doch der B-Führerschein ermöglicht weitaus mehr als nur das Lenken von Autos. Neben Kleinkrafträdern und landwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h erlaubt er auch das Ziehen von Anhängern bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen. Für noch mehr Flexibilität können Autofahrer ihren B-Führerschein sogar noch erweitern.
Mehr als nur ein Auto-Führerschein: Welche Fahrzeuge noch gefahren werden dürfen
Auch wenn sich viele Menschen für den B-Führerschein entscheiden, wissen einige nicht, was sie damit noch fahren dürfen. Darunter fallen nämlich Kleinkrafträder und vierrädrige Kraftfahrzeuge (AM) mit bis zu 45 km/h und 4 kW sowie Zugmaschinen in der Landwirtschaft bis maximal 40 km/h (L).
Doch nicht nur Fahrzeuge der Klasse „AM“ und „L“ dürfen Autofahrer mit dem B-Führerschein fahren. Wie der „Bußgeldkatalog“ erklärt, dürfen Besitzer eines B-Führerscheins zum Beispiel auch Anhänger bis maximal 750 Kilogramm beziehungsweise über 750 Kilogramm ziehen – sofern die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Trotz dieser zusätzlichen Möglichkeiten, ist das volle Spektrum des B-Führerscheins noch nicht ausgeschöpft. Autofahrer können ihren Führerschein der „Klasse B“ auf B96 und B196 erweitern – ganz ohne Prüfleistung.
Mehr Freiheit mit Anhänger: So einfach funktioniert die B96-Erweiterung für Autofahrer
Der sogenannte B96 Führerschein ist streng genommen keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung des normalen Autoführerscheins (Klasse B). Trotzdem wird er oft umgangssprachlich wie ein eigener Führerschein bezeichnet. Interessenten für den B96 müssen lediglich einen Tageskurs absolvieren, der mindestens sieben Stunden dauert. In diesen sieben Stunden werden sowohl Theorie- als auch Fahrstunden absolviert.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht wird. Daraufhin wird die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen, erklärt „autozeitung.de“.
Mit dieser Erweiterung dürfen Fahrer Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen führen. Das bedeutet, dass auch schwerere Anhänger gezogen werden können, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns diese Grenze nicht überschreitet. Somit würde auch einem potenziellen Urlaub mit Wohnwagen nichts mehr im Weg stehen.
Diese Regelung ist besonders nützlich, wenn der Anhänger über 750 kg wiegt und die Gesamtmasse des Fahrzeugs samt Anhänger beachtet werden muss, so „autozeitung.de“. Im Gegensatz dazu ist der BE-Führerschein eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse und erfordert zusätzliche Fahrstunden sowie eine praktische Prüfung. Sind weder Erweiterung, noch separater Führerschein vorhanden, dürfen Wohnwägen hingegen meist nicht geführt werden.
Um die B96-Erweiterung zu erwerben, müssen Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B und mindestens 18 Jahre alt sein. Für das begleitete Fahren ab 17 Jahren genügt bereits das Mindestalter von 17 Jahren. Die Kosten für den B96 variieren je nach Fahrschule und Bundesland und liegen in der Regel zwischen 300 und 600 Euro, erklärt „autozeitung.de“. Ein besonderer Vorteil dieser Erweiterung besteht darin, dass sie europaweit gültig und unbefristet ist – eine Erneuerung ist also nicht erforderlich.
Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer auch leichte Motorräder fahren
Bis Anfang 2020 durften Autofahrer mit einem B-Führerschein keine Motorräder fahren, es sei denn, sie hatten zusätzlich einen Motorradführerschein. Seit 2020 gibt es aber die Möglichkeit, die sogenannte Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen zu lassen, was es erlaubt, leichte Motorräder bis 125 cm³ zu fahren, ohne dafür einen kompletten Motorradführerschein machen zu müssen, schreibt der „ADAC“.
Dafür müssen Autofahrer allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen und eine spezielle Fahrerschulung absolvieren. Diese Schulung umfasst insgesamt neun Einheiten, wovon vier theoretisch und fünf praktisch sind, erklärt der Bußgeldkatalog. Eine Prüfung gibt es allerdings nicht.
Die Kosten für die B196-Erweiterung liegen in der Regel zwischen 700 und 900 Euro, abhängig von der Fahrschule. Außerdem kommen noch Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde dazu, um die Eintragung vorzunehmen, sowie eventuell Kosten für ein aktuelles Passbild, so der Bußgeldkatalog.
Fahrer des B196 müssen auch beachten, dass diese Führerscheinerweiterung nur in Deutschland gilt. Wer im Ausland Motorrad fahren will, braucht einen richtigen A1-Führerschein, ergänzt der Bußgeldkatalog. Was Jugendliche ab 15 Jahren bereits fahren dürfen, berichtet echo24.de.
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