Finanzen im Ruhestand
Mehr Geld durch Grundrente im Alter: Wer hat Anspruch auf den Zuschlag?
- VonMilea Erzingerschließen
2021 wurde die Grundrente in Deutschland eingeführt – mehr als eine Million Menschen in Deutschland beziehen sie. Wie hoch sie ausfällt und wer Anspruch hat.
In einer Gesellschaft, die zunehmend von Altersarmut betroffen ist, spielt die Grundrente eine immer wichtigere Rolle als Instrument zur Unterstützung von langjährigen Geringverdienern im Ruhestand. Trotz eines Lebens voller Arbeit und Einsatz finden sich viele Rentner in der Situation wieder auf staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente und soll Armut im Alter verhindern. Wie funktioniert die Grundrente und wer hat Anspruch?
Grundsicherung trotz Rente: Immer mehr brauchen finanzielle Unterstützung im Alter
Definiert als eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Rentner, wird die Grundrente zusammen mit anderen gesetzlichen Renten wie Altersrente, Hinterbliebenenrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Sie ist eine Maßnahme, um die Lebensleistung von Menschen mit sehr geringen Renten zu würdigen und ihnen einen Zuschuss zu gewähren, erklärt „buerger-geld.org“ .
Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung
Die Grundrente ist eine Sozialleistung für Personen, die aufgrund langer Jahre im Niedriglohnsektor eine niedrige Rente erhalten. Die Grundsicherung dagegen unterstützt Personen im Rentenalter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die Grundrente richtet sich insbesondere an diejenigen, die lange Jahre im Niedriglohnsektor tätig waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiteten im Jahr 2023 etwa 6,4 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor, was etwa 16 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland entspricht. Diese Menschen verdienen weniger als 13,04 Euro brutto pro Stunde und tragen aufgrund ihres niedrigen Einkommens entsprechend geringe Beiträge in die Rentenkasse ein. Folglich erhalten sie später nur eine niedrige Rente. echo24.de erklärt, wie groß die Unterschiede in Deutschland bei der Rentenhöhe sind und wie jeder seine spätere Rentenhöhe ausrechnen kann.
Darüber hinaus profitieren auch Personen von der Grundrente, die zwar gearbeitet haben, aber zwischenzeitlich oder nebenbei Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Bei der Berechnung der Rente werden diese Aktivitäten einbezogen, um die Rentenansprüche angemessen zu berücksichtigen, erklärt „wiwo.de“. echo24.de erklärt, wie die Rente durch Ausbildungsjahre und Kindererziehung aufgebessert werden kann.
Grundrentenzuschlag in Deutschland: Wer hat Anspruch? Diese Voraussetzungen gelten
Um Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu haben, müssen Rentner mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit vorweisen. Der volle Zuschlag wird bei 35 Beitragsjahren erreicht. Die Grundrente wird nur an Personen mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen ausgezahlt, erläutert die Deutsche Rentenversicherung.
Die Höhe des Grundrentenzuschlags variiert je nach individuellem Rentenversicherungsverlauf und Erwerbsbiografie. Laut einer Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin von Januar 2024 liegt die durchschnittliche Höhe des gewährten Grundrentenzuschlags bei Bestandsrenten bei 86 Euro pro Monat und bei Neurentnern bei 96 Euro.
Die Deutsche Rentenversicherung führt weiter aus: Es gibt jedoch keinen festen Mindestbetrag für den Zuschlag oder die dadurch erreichte Rentenhöhe. Stattdessen handelt es sich um einen individuellen Zuschuss zur Rente.
Grundrente in Deutschland: Wie hoch fällt sie aus? Berechnung und Anforderungen
Die Berechnung des Zuschlags ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der gearbeiteten Jahre und das verdiente Einkommen in dieser Zeit. Zusätzlich werden Rentenansprüche für Jahre, in denen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt wurden, aufgestockt, so die Deutsche Rentenversicherung.
Der Anspruch auf die volle Grundrente besteht jedoch nur bei 35 relevanten Beitragsjahren. Bei 33 relevanten Jahren greift eine Gleitzone mit einer teilweisen Aufstockung.
Die Einkommensgrenzen für die Grundrente werden jährlich neu berechnet. Der Maximalbetrag für den Zuschlag liegt laut dem Bundesarbeitsministerium bei 460 Euro pro Monat. Um den vollen Zuschlag zu erhalten, dürfen alleinstehende Rentner ein Monatseinkommen von maximal 1375 Euro haben, während bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften die Grenze bei maximal 2145 Euro liegt. Einkommen über diesen Grenzen werden auf die Grundrente angerechnet.
Die Höhe der Grundrente wird nicht anhand des aktuellen Einkommens, sondern anhand des Einkommens aus dem vorletzten Jahr berechnet. Dies liegt daran, dass weitere Einkommen erst im Folgejahr in der Steuererklärung offengelegt werden, erklärt „wiwo.de“. Falls der entsprechende Steuerbescheid nicht rechtzeitig vorliegt, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres zur Einkommensanrechnung herangezogen. Wie sich die Heirat auf die Rente auswirken kann, erklärt echo24.de.
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