Altersarmut
Grundsicherung im Alter: Was tun, wenn die Rente nicht reicht?
VonJulia Cuprakowaschließen
Ruhestand sollte Freiheit bedeuten, doch vielen reicht die Rente nicht. Eine Aufstockung ist möglich, aber nicht jeder Bedürftige erfüllt die Kriterien.
Nach 45 Arbeitsjahren freuen sich die meisten Menschen in Deutschland auf den Ruhestand. Doch was, wenn die Rente nicht zum Leben reicht? Denn nur wenige Menschen in Deutschland erhalten die Höchstrente, wie echo24.de bereits berichtete. Für viele winkt später eine deutlich niedrigere Rente. Wem die Rente nicht zum Leben reicht, kann theoretisch Grundsicherung beantragen.
Die Grundsicherung umfasst alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings gibt es hier ein Aber: Anders als bei der Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung zunächst auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite erklärt. Dazu muss das Einkommen der Kinder allerdings über 100.000 Euro im Jahr liegen.
Aufstockung der Rente im Alter – wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Anspruch auf Grundsicherung haben grundsätzlich alle bedürftigen Personen in Deutschland, die die Regelaltersgrenze erreicht haben – das ist der Zeitpunkt, ab dem sie eine Regelaltersrente beziehen können. Auch wer noch nie gearbeitet hat, bekommt zumindest die Grundsicherung. Außerdem müssen die bedürftigen Rentner ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Doch wo liegt die Einkommensgrenze bzw. wie niedrig muss die Rente sein, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben?
Als einfache Faustregel gilt: Liegt das Gesamteinkommen unter 924 Euro, sollte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Dies könnte vor allem Frauen betreffen, da sie im Durchschnitt und im Vergleich zu Männern eine geringere Rente beziehen.
Mit der Grundsicherung werden Grundbedürfnisse abgedeckt
Was die Grundsicherung nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung abdecken soll:
- Den notwendigen Lebensunterhalt
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
- Hilfe in Sonderfällen
Mehr Geld im Alter mit Grundsicherung: Diese Faktoren sind entscheidend
Für Rentner sind vor allem Aufwendungen für die Unterkunft, also Wohnung, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt von Bedeutung. Wer wie viel erhält, wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Denn neben der Rente und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder der Kinder wird auch das vorhandene Vermögen geprüft und in die Berechnung einbezogen. Was zum Einkommen zählt und was nicht:
Zum Einkommen zählen:
- Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird
- Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
- Miet- und Pachteinnahmen
- Krankengeld
- Zinsen
Nicht zum Einkommen zählen:
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt)
- Pflegegeld
- Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
Erst Vermögen aufbrauchen, dann Grundsicherung beantragen
Auch beim Vermögen wird genau hingeschaut. Denn bevor die Grundsicherung in Anspruch genommen werden kann, muss vorhandenes Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen zum Beispiel: Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundbesitz, Auto.
Kleinere Barbeträge von etwa 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro bei Verheirateten zählen nicht zum Vermögen. Auch Familien- oder Erbschaftsstücke spielen für den Anspruch auf Grundsicherung keine Rolle.
Die Grundsicherung ist übrigens eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss daher eigenständig beantragt werden.
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