Schon gewusst?
Rasenmähen am Sonntag streng verboten – teures Bußgeld fällig
VonLisa Kleinschließen
Rasenmähen an einem Sonntag? Das ist keine gute Idee – und kann ordentlich ins Geld gehen. Auch unter der Woche ist Rasenmähen nicht immer erlaubt.
Es gibt Dinge, die machen viele Menschen einfach, ohne groß darüber nachzudenken – zum Beispiel Wäsche aufhängen oder Rasenmähen. Doch beides kann richtig teuer werden – wenn bestimmte Bedingungen zum Beispiel nicht erfüllt sind. echo24.de berichtet ausführlich, was beim Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon erlaubt und was streng verboten ist.
Eine Grauzone entsteht beim Thema Wäsche an Sonn- und Feiertagen. Viel eindeutiger ist da die Gesetzeslage beim Rasenmähen: Das ist an Sonntagen und auch am Feiertag streng verboten – und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Aber auch unter der Woche ist es nicht immer erlaubt.
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen streng verboten: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich
Ja, richtig gelesen: Wer sonntags oder an Feiertagen den Rasen mäht, riskiert ein saftiges Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, wie „bussgeldkatalog.de“ schreibt. Denn damit wird gegen die gesetzliche Ruhezeit in Deutschland verstoßen. In Deutschland gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Nachtruhe. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.
Rasenmähen ist alles andere als Leise. „Lärmbelästigung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend kann diese mit einer Geldbuße sanktioniert werden“, erklärt „bussgeldkatalog.org“ weiter. Sowohl für einen Verstoß gegen die Nachtruhe als auch gegen die Ruhezeit am Sonn- und Feiertag durch Rasenmähen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Sonderegeln gelten: Wann Rasenmähen an Werktagen erlaubt ist
Darüber hinaus gibt es sogar eine gesetzliche Regelung allein für das Rasenmähen, wie „bussgeldkatalog.org“ schreibt. Demnach ist das Rasenmähen sogar nicht nur zur allgemeinen Ruhezeit verboten. Die Regelungen sind in der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ der „Bundesimmissonsschutzverordnung“ festgelegt. Rasenmähen ist an Werktagen – also auch am Samstag – nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends erlaubt, wie „bussgeldkatalog.org“ erklärt.
Außerdem kann es sein, dass es in manchen Kommunen weitere Ruhezeiten gibt. Auch solche Vorgaben sind in der Regel rechtens und das Rasenmähen kann in diesen Zeitabschnitten dann als Ordnungswidrigkeit durchgehen. Manche Kommunen haben zum Beispiel eine „Mittagsruhe“ – etwa von 14 bis 15 Uhr. In diesem Zeitraum wäre dann auch Rasenmähen verboten.
Rasenmähen zu Ruhezeiten streng verboten – doch es gibt Ausnahmen
Es gibt übrigens eine Ausnahme, wie „bussgeldkatalog.org“ schreibt: Denn mit einem „handbetriebenen Rasenmäher, der nicht motorisiert ist“, dürfe theoretisch immer gemäht werden, da diese Geräte keine Lärmbelästigung verursachen. Allerdings sind wir hier wie auch beim Thema Wäscheaufhängen in der Grauzone angelangt. Denn: An Sonntagen und an Feiertagen sind auch „öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die die Ruhe des Tages stören, in der Regel untersagt“, wie „chip.de“ erklärt.
Wie echo24.de bereits berichtete, mag das kurios klingen, aber: „Dazu zählt zum Beispiel auch, Wäsche im Garten oder auf dem Balkon aufzuhängen“, schreibt „chip.de“ weiter. Und auch das Rasenmähen ohne Lärmbelästigung könnte in diese Kategorie fallen. In diesem Fall würden jedoch „nur“ bis zu 5000 Euro Bußgeld anfallen. Ob es jedoch tatsächlich für derartige Tätigkeiten zu der Anordnung von einem Bußgeld kommt, bleibt offen.
Vor allem, wer zur Miete wohnt, sollte sich insgesamt gut damit auskennen, was erlaubt und was verboten ist. echo24.de fasst zusammen, was Mieter auf ihrem Balkon und im Garten nicht machen dürfen. Auch rund um das Thema Grillen auf dem Balkon gibt es einige wichtige Regeln.
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