Änderungen beim Einkaufen
Änderung auf Kassenzettel: Das bedeuten die Zusatzinfos bei Kaufland, Lidl und Co.
VonJulia Cuprakowaschließen
Seit dem 1. Januar gibt es einige zusätzliche Pflichtangaben auf den Kassenbons von Kaufland, Lidl und Co. Die Informationen sollen vor allem für mehr Sicherheit sorgen und vor Manipulationen schützen.
Das Jahr 2024 hat einige Änderungen mit sich gebracht. Unter anderem müssen Restaurantbesucher nun tiefer in die Tasche greifen, zumindest wenn sie in einem Restaurant essen. Aber auch beim Einkaufen gibt es einige Neuerungen, die sich im Portemonnaie bemerkbar machen. Dazu gehört zum Beispiel das neue Pfand auf bestimmte Milchprodukte oder auch eine Änderung an der Kühltheke bei Kaufland oder in der Metzgerei. Letzteres soll den Verbraucher aber eher informieren, als ihn finanziell zu belasten.
Apropos Information: Ab dem 1. Januar 2024 müssen zusätzliche Angaben auf dem Kassenbon stehen. Außerdem müssen Unternehmer wieder 19 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen ausweisen, wenn Kunden diese an Ort und Stelle verzehren. echo24.de verrät, um welche Zusatzangaben es sich konkret handelt und wie sie sich auf die Kunden auswirken.
Änderung beim Einkaufen: Neue Pflichtangaben auf Kassenbons ab 2024
Kunden von Kaufland und Lidl haben es sicher schon bemerkt. Die Kassenbons sind länger geworden. Grund dafür sind neue Vorschriften, die die Supermarktkette Kaufland und der Discounter Lidl – beide gehören übrigens zur Schwarz Gruppe – einhalten müssen. Laut „hwk.de“ hat das Bundesfinanzministerium bereits 2023 ein ausführliches Schreiben für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen herausgegeben. Das Schreiben listet auf, welche Angaben ein Kassenbeleg enthalten muss und welche Vorgaben bei der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten sind.
Konkret handelt es sich um die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls. Wie auch „chip.de“ berichtet, war bisher nur eine der Angaben ausreichend. Auch der Prüfwert und der vom Sicherheitsmodul ermittelte fortlaufende Signaturzähler müssen auf dem Beleg stehen. Bei den neuen Angaben handelt es sich um vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtungen, die Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern sollen.
Zusätzliche Informationen auf Kassenbons – zwei Seriennummern ab 2024 verpflichtend
Was genau muss also ab dem 1. Januar 2024 auf einem korrekten Kassenbon stehen und was bedeutet das für die Verbraucher? Laut Gesetz gibt es in Deutschland seit 2020 eine Pflicht zur Ausgabe von Bons. Kunden sind aber nicht verpflichtet, diese mitzunehmen. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden.
Zum Beispiel an der Selbstbedienungskasse bei Kaufland in Neckarsulm. Dort braucht der Kunde den Kassenbon, um den Kassenbereich verlassen zu können. Das geht, indem man den QR-Code scannt, der sich auf dem Kassenbon befindet. Das ist also eine wichtige Information. Auf dem Kassenzettel müssen noch folgende Angaben stehen:
- Vollständiger Namen und Anschrift des Unternehmers
- Datum der Ausstellung des Kassenbons
- Menge und die Art der Produkte oder Umfang und die Art Leistung
- Transaktionsnummer
- Kosten, anfallende Steuer, Steuersatz
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (neu)
- Prüfwert und fortlaufender Signaturzähler, der vom Sicherheitsmodul festgelegt wird (neu)
Vorsicht bei digitalen Kassenzetteln in bestimmten Apps
Kassenbons können übrigens sowohl in Papierform als auch digital als PDF ausgestellt werden. Für den digitalen Kassenzettel muss der Kunde allerdings ausdrücklich zustimmen, so die Handwerkskammer Rheinhessen. Doch Vorsicht! Laut „chip.de“ sparen sich Supermärkte bei einigen Apps die genauen Angaben auf dem digitalen Kassenzettel.
Stattdessen erscheint dann ein kleiner Hinweis, dass es sich nicht um einen rechtsgültigen Kassenbon handelt. Für Kunden bedeutet das, dass sie die gekaufte Ware mit diesem Kassenbon nicht umtauschen können. Verbraucher sollten also unbedingt darauf achten. Manche Apps bringen aber auch Vorteile mit sich. So lässt sich mit den Apps von Kaufland, Lidl und Co. Geld sparen, wie echo24.de in einem gesonderten Artikel berichtet.
Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa/Illustration
