Tabelle zeigt Anstieg
Wichtige Änderung bei der Witwenrente: Diese Freibeträge gelten ab Juli 2025
- VonSophia Lavcanskischließen
Im Juli 2025 steht eine erneute Rentenanpassung an, wegen der auch die Freibeträge der Witwenrente steigen. Betroffene dürfen dann mehr verdienen.
Die Rente ist ein kompliziertes Thema, bei dem sich viele Menschen den Kopf zerbrechen. Immer wieder kommt es zu Änderungen bezüglich Höhe, Bedingungen und Berechnung der Rente. Zum 1. Juli 2025 steht eine Rentenanpassung an, die sich auch auf die Witwenrente auswirkt. Betroffene dürfen dann mehr Geld verdienen, ohne Kürzungen der Rente zu erfahren.
Freibetrag für Witwenrente steigt ab Juli 2025: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die Witwenrente haben grundsätzlich Menschen, die bis zum Tod ihres Ehepartners mit diesem verheiratet waren oder wenn mit diesem eine Lebenspartnerschaft bestand. Beides muss bis zum Tod des Partners mindestens ein Jahr bestanden haben – außer, wenn der Partner bei einem Unfall starb.
Des Weiteren muss der verstorbene Partner die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben, zu der laut der Deutschen Rentenversicherung Monate zählen, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Sollte der Partner durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder schon Rente bezogen haben, ist die Wartezeit nicht mehr relevant. Treffen alle Voraussetzungen zu, wird entweder die kleine oder große Witwenrente ausgezahlt.
So viel darf ab Juli 2025 zur Witwenrente hinzuverdient werden
Zum 1. Juli 2025 steht eine erneute Rentenanpassung an. Wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, erhöht sich der aktuelle Rentenwert dann um 3,74 Prozent, also von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für die Witwenrente bedeutet das ebenfalls eine Erhöhung der monatlichen Freibeträge, bis zu denen Rentner ohne Kürzungen hinzuverdienen können.
Der Grundfreibetrag liegt bei 1.076,86 Euro. Auf Nachfrage von echo24.de erklärt die Deutsche Rentenversicherung, dass der Betrag pro Kind, das Waisenrente bezieht, um 228,42 Euro steigt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Berechnungen | Monatlicher Freibetrag ab 1. Juli 2025 |
|---|---|
| Hinterbliebene(r) (alleine) | 1.076,86 Euro |
| Hinterbliebene(r), 1 Kind | 1.305,28 Euro |
| Hinterbliebene(r), 2 Kinder | 1.533,70 Euro |
| Hinterbliebene(r), 3 Kinder | 1.762,12 Euro |
| Hinterbliebene(r), 4 Kinder | 1.990,54 Euro |
Trotz steigendem Rentenwert: Zahlreichen Senioren droht weniger Geld ab Dezember
Über die tatsächliche Umsetzung dieser Rentenanpassung wird laut der Deutschen Rentenversicherung derzeit noch verhandelt, der Abstimmungsprozess soll jedoch Mitte oder Ende Mai beendet sein. Auch wenn die Rentenanpassung eine Erhöhung des Rentenwerts von 3,74 Prozent vorsieht und die Freibeträge steigen, erwartet verwitwete Personen in diesem Jahr auch noch eine unschöne Nachricht.
Aufgrund einer Änderung bei der Witwenrente könnte viele Senioren ab Dezember eine geringere Rente drohen. Grund dafür ist laut dem Online-Portal Rentenbescheid24 eine auslaufende Übergangsregelung, die bisher dafür sorgte, dass der Rentenzuschlag von 7,5 Prozent gesondert gezahlt wird und so nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wurde
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