Digitales Passbild
Das ändert sich ab Mai beim Personalausweis: Neuerung gilt für alle
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Wer einen neuen Personalausweis benötigt, sollte sich vorab mit den neuen Regeln dafür auseinandersetzen: Für das Foto gelten ab Mai 2025 neue Kriterien.
Ein Personalausweis ist, genauso wie etwa eine Euro-Banknote, durch verschiedene Merkmale vor Fälschungen geschützt. Dazu zählen beispielsweise die Reflexion des Bundesadlers, Wasserzeichen, mehrfarbige Guillochen (Muster) und andere. Bereits 2024 treten Änderungen bei Reise- und Personalausweis in Kraft. Ab Mai 2025 soll ein weiteres Merkmal den Personalausweis schützen: das digitale Passbild.
Digitales Passbild ab Mai 2025: Diese Änderung soll den Perso vor Fälschungen schützen
Das digitale Passbild soll es Betrügern erschweren, eine Methode namens „Morphing“ auszuführen. Diese wird bei der Bildbearbeitung verwendet, um die Gesichter von zwei oder mehreren Personen verschmelzen zu lassen. Mit dieser Technik können Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden, berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Das Fälschen von Ausweisen ist auch ein Grund, weshalb der Personalausweis niemals als Pfand hinterlegt werden sollte. Um Fälschungen zu verhindern, werden Lichtbilder ab Mai 2025 nur noch digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Auslandsbehörde geschickt. Dabei kann es gleichzeitig auf dessen Biometrietauglichkeit geprüft werden.
Bei Behörden wird es die Möglichkeit geben, die Passbilder anforderungsgemäß erstellen zu lassen. Die Möglichkeit, diese bei einem Dienstleister, also einem Fotografen erstellen zu lassen, bleibt weiterhin bestehen. Diese leiten die erstellten Bilder dann direkt an die Behörde weiter. Dazu müssen sich Fotografen jedoch zuerst zertifizieren lassen, berichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Neue Anforderungen für Passbilder: Das bedeutet die Umstellung konkret
Ab dem 1. Mai 2025 sollen nur noch digitale Passbilder zugelassen werden. Jedoch müssen deshalb Personalausweise ohne digitales Lichtbild nicht umgetauscht werden. Die Regelung gilt nur für neu beantragte Dokumente. Ist der alte Perso noch gültig, muss dieser bis zu seinem Verfall nicht umgetauscht werden.
Der Aufwand des digitalen Bildes soll gering gehalten werden, berichtet „chip.de“. Nur ein Behördengang solle für das digitale Passbild genügen, da dieses direkt vor Ort geschossen werden kann, beispielsweise durch einen Fotoautomaten oder eine Kamera. Dies würde sogar einen Fotografenbesuch ersetzen.
Wer das Bild jedoch trotzdem bei einem Fotografen schießen lassen möchte, darf dies weiterhin tun. Wird das Foto bei der Behörde vor Ort aufgenommen, wird eine Aufwandsentschädigung von bis zu sechs Euro fällig.
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