Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht
Todesfall in der Familie: Wer muss die Beerdigungs-Kosten übernehmen?
VonLisa Kleinschließen
Eine Beerdigung kann schnell teuer werden. Doch was kostet eine Beisetzung? Und wer ist überhaupt verpflichtet, alles die Bestattung und Kosten zu übernehmen? Was Angehörige wissen müssen.
Stirbt ein Verwandter, müssen Hinterbliebene nicht nur mit dem Verlust umgehen. Für eine Beerdigung gibt es so einiges, was geplant und dabei beachtet werden muss. Dabei geht es nicht nur darum, was sich der Verstorbene wohl gewünscht haben könnte. Eine Bestattung kann auch ganz schön teuer werden – und mehrere Tausend Euro kosten. Doch wer muss die Organisation der Bestattung eigentlich übernehmen und wer muss die Kosten dafür tragen?
Wie viel kostet eine Bestattung? Das kommt auf Angehörige zu
Rund um eine Bestattung können so einige Kosten entstehen und die können sehr stark variieren, denn es gibt für Bestattungsleistungen keine gesetzliche Gebührenordnung. Bestattungsunternehmen können die Preise frei bestimmen.
Die Kosten sind abhängig von der Bestattungsart und der Grabart sowie weiteren Wünschen, etwa bei der Wahl eines Grabsteins. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) rät, für eine durchschnittliche Bestattung rund 5000 Euro als Grundlage zu schaffen. Darüber hinaus entstehen bei einer Trauerfeier noch einige weitere individuelle Kosten.
Todesfall in der Familie: Wer muss die Bestattung veranlassen? Wer muss die Kosten tragen?
Und wer muss die Kosten für eine Bestattung nun tragen? „Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen sind in der Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass sie die ordnungsgemäße Bestattung veranlassen müssen“, erklärt „bestatter.de“. Weiter heißt es: „Für die Kosten der Bestattung müssen die Erben des Verstorbenen aufkommen.“
Im Idealfall haben Verstorbene bereits für die eigene Bestattung vorgesorgt. Wenn nicht, dann müssen Bestattungspflichtige Angehörige „die Beerdigungskosten in der Regel nur dann tragen, wenn sie auch Erben des verstorbenen Erblassers sind“. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erfolge.
Schlägt ein Hinterbliebene sein Erbe aus, was in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein kann, müssen die weiteren Erben die Bestattungskosten tragen, erklärt „bestatter.de“. Schlagen alle erbberechtigten das Erbe aus, geht die Erbschaft an den Staat über. Allerdings muss der Staat dann nicht automatisch alle Kosten für eine Beisetzung tragen – Angehörigen kann dennoch die Kostentragungspflicht drohen.
Unterschied zwischen Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht – diese Angehörigen müssen zahlen
„bestatter.de“ erklärt: „Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht“. Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen sind bestattungspflichtig. und müssen die Bestattung veranlassen. Allerdings sind diese Personen dadurch nicht zwangsläufig auch verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen
Die Kostentragungspflicht liegt bei den Erben. Das heißt: Bestattungspflichtige Personen müssen nur dann für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn sie auch die Erben des Verstorbenen sind, stellt „bestatter.de“ klar.
Können „bestattungspflichtige Angehörige“ die Kosten für die Beerdigung aufgrund von finanziellen Umständen nicht tragen, kann auch eine „Sozialbestattung“ beim Sozialamt beantrag werden.
Für die eigene Bestattung vorsorgen: Vor dem eigenen Tod kann die Finanzierung bereits geregelt werden
Wer möchte, kann einen Bestattungsvorsorgevertrag vor dem eigenen Tod mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Dabei werden alle Details der Bestattung geregelt. Dies kann die Art der Bestattung, den Ort der Beisetzung und die Gestaltung der Trauerfeier umfassen. Auch die Bezahlung in Form einer finanziellen Vorsorge ist darin enthalten.
Wer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, regelt mit dem Bestatter auch die Finanzierung der Bestattungswünsche. Zur Finanzierung der Bestattungskosten bietet sich laut BDB entweder eine Versicherung in Raten an oder man hinterlegt die Summe als zweckgebundene Einlage. Wer stattdessen eine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, sollte mehrere Angebote gründlich prüfen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Obwohl es um die eigenen Wünsche geht, sollten Angehörige oder andere Vertrauenspersonen in den Planungsprozess einbezogen werden. Wichtig ist, die Details dann entsprechend zu dokumentieren und zugänglich zu machen, etwa in einem Ordner, der alle Dokumente rund um das Lebensende enthält. Wichtig ist auch: In einem Testament sollte man seine Bestattungswünsche nicht notieren, da dieses in der Regel frühestens drei Wochen nach der Bestattung eröffnet wird.
Benennt jemand einen Totenfürsorgeberechtigten, muss sich diese Person um die Bestattung kümmern
Es bietet sich an, einen (oder in Reihenfolge mehrere) Totenfürsorgeberechtigte zu benennen. Der kann dann im Rahmen des Totenfürsorgerechts dafür sorgen, dass die Wünsche eines Verstorbenen zum Umgang mit seinen sterblichen Überresten umgesetzt werden.
Hat man nachvollziehbar geregelt, wie, wo und auf welche Weise man bestattet werden möchten, ist das für die Totenfürsorgeberechtigten nach dem Tod bindend, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Hat man niemanden bestimmt, regelt die Bestattungspflicht je nach Bundesland, wer für die Organisation und die Kosten einer Bestattung verantwortlich ist.
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