Verwirrung in anderen Ländern

Änderung bei Personalausweis und Reisepass: Wer ab Mai davon betroffen ist

  • VonNils Jauss
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Der Doktortitel in Ausweisdokumenten soll ab Mai entfallen. Aktuell steht der vor dem Nachnamen – und sorgt für Verwirrung. Komplett darauf verzichtet werden muss dennoch nicht.

Bis 2025 sind einige Änderungen beim Reisepass und Personalausweis geplant. Eine weitere Neuerung soll bereits ab dem 1. Mai dazu kommen: Die Bundesregierung will den Doktortitel in Ausweisdokumenten streichen – und das ist nicht die einzige Veränderung, auf die sich Verbraucher ab Mai einstellen müssen. Aktuell steht der Titel auf Personalausweisen und in Reisepässen vor dem Nachnamen. Aber was passiert dann mit dem Titel und aus welchem Grund soll er gestrichen werden?

Änderung ab Mai: Doktortitel entfällt in Ausweisdokumenten – aus wichtigem Grund

Bislang war Deutschland eine der wenigen Nationen, in denen der Doktortitel in Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden konnten. Das soll nun geändert werden. Die Bundesregierung will den Doktortitel ab Mai verschieben.

Wie die „Tagesschau“ berichtet, ist der Grund für die Änderung die Anpassung an internationale Standards. Die Abkürzung „Dr.“ können laut „Tagesschau“ bei Grenzbehörden andere Länder zu Irritationen führen. Häufig werden die Buchstaben „DR“ für die Anfangsbuchstaben des Nachnamens gehalten.

Ein weiterer Grund für die Änderung ist außerdem, dass das Datenfeld „Name“ in Reisedokumenten auch wirklich nur für den Familiennamen bestimmt ist. Mit der Änderung versuche man, sich an internationale Richtlinien zu halten.

Doktortitel ab Mai vor Nachnamen auf Ausweisen und Reisepässen gestrichen – wo wandert er hin?

Doch komplett verzichtet werden muss künftig auf den Doktortitel in Ausweisdokumenten nicht. Um den Doktortitel nicht komplett aus den Ausweisdokumenten zu entfernen, soll es künftig ein zusätzliches Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses geben. Dort ist dann klar gekennzeichnet, dass es sich um einen Abschluss handelt und soll Irritationen vorzubeugen.

Ab dem 1. Mai greifen Änderungen für Ausweisdokumente.

Die Änderung soll für alle Ausweisdokumente gelten, die ab dem 1. Mai beantragt werden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt auf „dpa“-Anfrage: „Änderungen im Antragsverfahren sind bei den Bürgerämtern nicht erforderlich“.

Laut Statistischem Bundesamt hat Deutschland eine überdurchschnittlich hohe Promotionsquote. Im Jahr 2022 gab es in Deutschland ca. 205.300 Promotionsverfahren. Das waren fünf Prozent mehr als noch im Jahr davor und macht ca. 0,25 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus. Übrigens: Ein Ausweis sollte niemals als Pfand abgegeben werdenecho24.de erklärt, warum.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn