Nachlass und Testament
Pflichtteil beim Erben: Diese Verwandten können keinen Anspruch darauf erheben
- VonLaura Bernertschließen
Trotz Testament und Enterbung haben einige Verwandte einen Anspruch auf ein Teil des Erbes. Aber wer kann den Pflichtteil im Erbfall geltend machen – und wer nicht?
Jeder stirbt irgendwann einmal – dessen ist sich wohl jeder bewusst. Doch mit dem eigenen Tod und damit auch dem eigenen Nachlass beschäftigen sich viele Menschen ungern. Gerade deshalb halten sich manche Irrtümer über das Erben in der Gesellschaft wacker.
So ist manchen Menschen nicht immer klar, dass einige Verwandte einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben, obwohl sie nicht im Testament berücksichtigt wurden. Dieser Anspruch ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Der fünfte Abschnitt, ab Paragraf 2303, behandelt den sogenannten Pflichtteil.
Pflichtteil vom Erbe erhalten: Diese Verwandten haben einen Anspruch
Wer kann diesen Pflichtteil erhalten? Einfacher ist zu sagen, wer einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes hat: Überlebende Ehepartner, Kinder und Enkel sind pflichtteilsberechtigt, erklärt das Bundesministerium der Justiz auf einer Übersichtsseite zum Erbrecht. Gibt es keine Personen dieses Verwandtschaftsgrads, haben die Eltern ein Anrecht auf den Pflichtteil des Erbes.
Was hinter dem Anspruch auf Pflichtteil steckt
Nahe Angehörige des Erben haben im Normalfall ein Anrecht auf einen Pflichtteil am Erbe. Macht beispielsweise ein Vater nur seinen Sohn zum Erben und lässt seine Tochter im Testament außen vor, erhält sie dennoch einen Pflichtteil des Erbes. Das bedeutet, dass die Tochter gegenüber ihrem Bruder Anspruch auf eine Geldzahlung hat.
Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert des gesetzlichen Erbteils, erklärt das Justizministerium auf seiner Website. Vererbt der Vater im genannten Beispiel 100.000 Euro und hat keine weiteren Kinder oder andere Erbberechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge, würde der Pflichtteil der Tochter 25.000 Euro ausmachen.
Diese Verwandten haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil laut Erbrecht
Die Regelung des Pflichtteils bedeutet also, dass keine entfernteren Verwandten ein Anspruch auf das Erbe haben. Darunter zählen Cousinen, Neffen oder Nichten ebenso die Großeltern, sollten sie noch am Leben sein. Selbst die Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes.
Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Auch eine Beziehung mit dem Erblasser, die viele Jahre angedauert hat, berechtigt nicht zum Pflichtteil. Partner können nur einen Pflichtteil geltend machen, wenn sie mit dem Verstorbenen verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Alle Pflichtteilberechtigten müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren, nachdem sie von dem Erbfall erfahren haben, geltend machen. Vergehen 30 Jahre nach dem Todesfall, verfällt der Anspruch. Das ist gerade für Kinder und Enkel relevant, die keinen Kontakt zu den Verwandten haben und vielleicht gar nicht wissen, woher sie stammen.
Wer nicht will, dass Kinder, Enkel oder Ehepartner den Pflichtteil bekommen, hat allerdings fast keine Chance, das umzusetzen. Dafür müssen beispielsweise schwere Straftaten im Zusammenhang mit dem Erblasser vorliegen.
Rubriklistenbild: © IMAGO