Deutsches Erbrecht
Kinder oder Ehepartner – wer laut gesetzlicher Erbfolge zuerst erbt
VonMelissa Sperberschließen
In Deutschland ist die Erbreihenfolge klar geregelt – ein Testament kann das jedoch ändern. Doch was gilt für Kinder und Ehepartner? Wer erbt zuerst?
Viele Menschen kommen im Laufe ihres Lebens in die Situation, etwas zu erben. Sei es Geld, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände wie Kunstgemälde oder Schmuck – die geltenden Freibeträge in Deutschland regeln, ob auf einen Nachlass Steuern gezahlt werden müssen. Doch wer erbt überhaupt zuerst: Kinder oder Ehepartner?
Erben Kinder oder Ehepartner zuerst? Gesetzliche Erbfolge macht klare Vorgabe
Ob Kinder oder Ehepartner zuerst erben, hängt davon ab, ob der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag verfasst hat. Darin kann festgehalten werden, wie der Nachlass geregelt werden soll. Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, dann regelt das deutsche Erbrecht die gesetzliche Erbreihenfolge.
Das deutsche Erbrecht klärt auch die Frage, wer überhaupt etwas aus einem Nachlass erhält. Denn nur Verwandte können erben, wie das „Bundesministerium der Justiz“ erklärt. Ausnahmen gelten bei Adoption – und für Ehegatten. Erben sollten sich hier gut informieren, ebenso darüber, mit welchen Erbkosten gerechnet werden muss. Denn sonst können Steuern, Pflichtteile oder unerwartet Ausgaben den Nachlass schnell schmälern.
Erbe für Kinder und Ehepartner – diese Reihenfolge gilt beim Nachlass
Ein Blick in das deutsche Erbrecht beantwortet die Frage, ob Kinder oder Ehepartner zuerst erben, eindeutig. Denn: Der Ehepartner wird zuerst berücksichtigt – erst danach folgen die Erben der sogenannten ersten Ordnung. Dazu zählen eheliche und nicht-eheliche Kinder des Verstorbenen. Falls der Verstorbene nicht verheiratet war, erben nur die Kinder, so die „Kreissparkasse“.
Doch was gilt, wenn der Verstorbene in einem Testament festgelegt hat, dass nur der Ehepartner erben soll – und die Kinder nichts aus dem Nachlass erhalten sollen? Die nächsten Angehörigen des Erblassers haben einen Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe, darunter fallen auch Kinder. Der Pflichtteil für Kinder beträgt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – und kennt einige Ausnahmen.
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