Trotz Testament

Kinder enterbt? Worauf mit dem Pflichtanteil ein Anspruch besteht

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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In Deutschland gibt es eine gesetzliche Erbfolge. Liegt ein Testament vor, wird das berücksichtigt – doch alles ist nicht erlaubt. Einfach enterbt werden können Kinder nicht, sie haben Anspruch auf einen bestimmten Pflichtteil.

Das Thema Erben ist an sich kein schönes – denn Erben bedeutet immer den Verlust eines Menschen. Dennoch müssen sich früher oder später die meisten von uns damit auseinandersetzen. Dabei stellen viele fest: Erben kann ganz schön kompliziert sein. In Deutschland gibt es klare Regeln.

Wurde von dem Verstorbenen kein Testament erlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Liegt ein Testament vor, wird der letzte Wille des Verstorbenen berücksichtigt.. Doch selbst wenn jemand etwa einem bestimmten Menschen alles überlassen möchte, ist das nicht immer so einfach möglich – denn es gibt Pflichtanteile, auf die Hinterbliebene ein Recht haben, auch wenn sie durch ein Testament enterbt wurden.

Wie viel Erben Kinder von ihren verstorbenen Eltern? Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder? echo24.de fasst zusammen, worauf hinterbliebene Kinder Anspruch haben.

Durch Testament enterbt: Kinder haben dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil

Vor allem wer verheiratet ist, möchte oft seinen Ehepartner als Alleinerben einsetzen. Manche veranlassen in einem Testament dafür die Enterbung der Kinder. Doch das geht gar nicht so einfach, denn: Kinder erben einen Pflichtteil.

Die nächsten Angehörigen des Erblassers haben einen Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe, erklärt „erbrechtsinfo.com“. Kinder des Erblassers gelten als nächste Angehörige. Wurden sie durch ein Testament enterbt, können sie dennoch ihren Pflichtteil einfordern. Das gilt auch, wenn sie „im Nachlass zu gering bedacht wurden“, erklärt die „Sparkasse“.

Enterbt oder im Testament zu gering berücksichtigt? So hoch ist der Pflichtteil für Kinder

„Der Pflichtteil für Kinder beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils“, erklärt „erbrechtsinfo.com“. Durch den Pflichtteilt entsteht also eine Mindestbeteiligung am Nachlass der Eltern. Nur in Ausnahmefällen können Personen vollständig enterbt werden und müssen sogar auf den Pflichtteil verzichten.

Wie hoch der gesetzliche Erbteil ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viel dem noch lebenden Elternteil oder ernannten Alleinerben zusteht. Weiter erklärt die „Sparkasse“: „Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geldzahlung aus dem Nachlass. Ansprüche auf Gegenstände oder Immobilien bestehen nicht, nur anteilig auf deren rechnerischen Wert.“ Aber Achtung: Der Anspruch gilt nur drei Jahre lang – dann verjährt er.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sein Erbe auszuschlagen. Was jedem klar sein sollte: Durch Pflichtteile, Steuern und andere Kostenfallen kann Erben schnell teuer werden.

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