Balkonkraftwerk

Änderung für Mieter: Das ist bald ohne Zustimmung auf dem Balkon erlaubt

  • Julia Cuprakowa
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Vermieter können Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten. Eine Änderung im Mietrecht gibt Mietern das Recht, eine eigene Solarstromanlage zu installieren.

Der Vermieter kann dem Mieter einiges vorschreiben – unter anderem, ob er bestimmte Pflanzen auf dem Balkon haben darf oder nicht. Auch wer eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon installieren wollte, brauchte bisher die Zustimmung des Vermieters. Nach einer Änderung des Gesetzes kann der Vermieter dies nur noch in Ausnahmefällen verbieten. Damit haben Mieter künftig einen Anspruch auf ein sogenanntes Balkonkraftwerk. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag bereits beschlossen hat.

Änderung im Mietrecht – Mieter haben Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken

Die Zahl der kleinen Balkonkraftwerke, die aus Sonnenenergie Strom erzeugen, hat in Deutschland in letzter Zeit stark zugenommen. Gut, dass das Gesetz in der Hinsicht geändert wurde. Schließlich müssen Mieter deutlich mehr Regeln und Verbote beachten als Hauseigentümer. Das Aufstellen von Balkonkraftwerken gehört nicht mehr dazu. Abgesehen davon gibt es weitere Regeln, die Vermieter nicht einfach aufstellen dürfen, wie echo24.de bereits berichtete.

So darf das Musizieren in der Wohnung nicht verboten werden, auch wenn das manche Nachbarn und auch Vermieter gerne hätten. Auch bestimmte Umbauten für Barrierefreiheit, Einbruchschutz oder Ladeeinrichtungen für das Elektroauto können nicht verboten werden, wie die „Zeit“ berichtet. Diese Maßnahmen werden im Mietrecht als „privilegiert“ bezeichnet und sind im Gesetz entsprechend verankert. Auch die Installation von Balkonkraftwerken gehört künftig zu den „privilegierten Maßnahmen“ und kann daher nicht ohne weiteres untersagt werden.

Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten – mit einer Ausnahme

Ob beim Wäschewaschen, das übrigens zu bestimmten Zeiten verboten ist, oder beim Kochen, für das ebenfalls bestimmte Ruhezeiten einzuhalten sind – alles verbraucht Strom und kostet damit Geld. Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter einiges an Stromkosten sparen. Denn mit Balkonkraftwerken – im Handel auch als Mini-PV, Plug-in PV oder Steck-Solargerät bezeichnet – können Mieter und Wohnungseigentümer ihren eigenen Solarstrom produzieren und direkt im Haushalt verbrauchen, wie „ndr.de“ berichtet. So machen sie sich ein Stück weit unabhängig und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz – auch ohne große Investitionen und Umbauten.

Vermieter können Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten. Eine Änderung im Mietrecht gibt Mietern das Recht, eine eigene Solarstromanlage zu installieren.

Die Photovoltaikanlage wird direkt an der Außenseite des Balkongeländers angebracht und nimmt somit keinen Platz weg. Auch wenn es eine Gesetzesänderung gibt und der Vermieter das Balkonkraftwerk grundsätzlich nicht mehr verbieten kann, sollte die bauliche Maßnahme dennoch mit ihm abgesprochen werden. Schließlich können „bauliche Veränderungen“ hohe Bußgelder nach sich ziehen, wie echo24.de bereits berichtete. Außerdem kann es sein, dass das Haus unter Denkmalschutz steht, dann kann der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die Installation eines Balkonkraftwerks durchaus untersagen.

Rubriklistenbild: © voltaik-Anlage. Archivfoto: stefan sauer/dpa

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