Ruhestand mit oder ohne Abschläge

Früher in Rente gehen: Diese Möglichkeiten und Voraussetzungen gibt es

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Es gibt viele Möglichkeiten, um früher in Rente zu gehen, aber auch Voraussetzungen und einen Bedarf an finanzieller Planung. Ein Überblick.

Frührente, Altersteilzeit, Erwerbsunfähigkeit oder einfach aufhören zu arbeiten? Viele Menschen träumen davon, früher in Rente zu gehen und den Ruhestand zu genießen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, um dieses Ziel zu erreichen und was muss finanziell beachtet werden?

Verschiedene Möglichkeiten, um früher in Rente zu gehen

Wer früher in Rente gehen will, muss einiges beachten. Wer eine Frührente beantragt oder vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen möchte, muss zum Beispiel mit Abschlägen rechnen – sprich: Das Einkommen im Ruhestand ist geringer, dafür muss weniger lange gearbeitet werden. Aber nicht in jedem Fall, denn es gibt auch Ausnahmen, in denen früher aufgehört werden kann zu arbeiten, zum Beispiel bei Schwerbehinderung. echo24.de gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, um früher in Rente zu gehen.

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rente kann ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Die Abschläge betragen bis zu 14,4 Prozent pro Jahr, das früher in Rente gegangen wird.
  • Altersteilzeit: Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit vor dem Renteneintritt reduziert, während gleichzeitig die Rente anteilig weitergezahlt wird.
  • Teilrente: Es besteht auch die Möglichkeit, eine Teilrente in Anspruch nehmen und gleichzeitig weiterzuarbeiten.
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so früher in Rente gehen.

In einigen Ausnahmefällen ist es möglich, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können ab 63 Jahren oder mit individueller Regelung früher in Rente gehen, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt.
  • Erwerbsunfähigkeit: Wer vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsunfähig wird, kann eine Frührente ohne Abschläge beantragen.
    Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Rente können Personen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Alter, ab dem diese Rente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann, liegt bei 63 Jahren für vor 1953 Geborene und steigt schrittweise bis auf 65 Jahre für nach 1964 Geborene an.

Mit Renten-Tricks früher in den Ruhestand

Neben den bereits bekannten Möglichkeiten in Rente zu gehen, gibt es aber auch einige Tricks, um früher in den Ruhestand zu gehen.

Voraussetzungen und Planung für frühere Rente

Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente sind je nach Pensionsart unterschiedlich. In der Regel müssen jedoch mindestens eine bestimmte Anzahl von Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

Wer früher in Rente geht, muss auch länger von seiner Rente leben. Daher ist es wichtig, die finanzielle Situation genau zu planen und sicherzustellen, dass die Rente ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Wer früher in Rente gehen möchte, sollte sich von einem Rentenberater beraten lassen. Er kann helfen, die individuellen Möglichkeiten herauszufinden und die beste Option zu finden.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ IMAGO, Bihlmayerfotografie/ Collage: echo24.de

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