Einkommen im Ruhestand

Maximum erreicht: Ab welchem Gehalt die Rente nicht mehr steigt

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Kann es sein, dass sich ein Hinzuverdienst für die Rente nicht mehr lohnt und wann reicht das Einkommen für die Höchstrente?

Wer über seine Rente nachdenkt, denkt auch über sein monatliches und jährliches Einkommen nach. Schließlich sind es die Beitragsjahre, die regelmäßigen Einzahlungen und die richtigen Anträge, die das Geld im Alter ausmachen. Doch ab wann verdient man eigentlich so viel, dass sich ein Zusatzverdienst nicht mehr lohnt? Lässt sich dieser Betrag überhaupt ermitteln?

Ab welchem Einkommen steigt die Rente nicht mehr?

Eine individuelle Antwort auf diese Frage ist schwierig, da die Rentenhöhe bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht linear vom Einkommen abhängt. Es gibt eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, ab der keine weiteren Rentenpunkte mehr erworben werden können, wie „Personio“ schreibt. Das bedeutet: Wird über dieser Grenze verdient, werden zwar weiterhin Rentenbeiträge gezahlt, aber diese führen nicht zu einer höheren Rente. echo24.de berichtete bereits, wie hoch die maximale Rente in Deutschland ist.

Wer die Höchstrente erreichen möchte, sollte also idealerweise über einen langen Zeitraum, möglichst das gesamte Erwerbsleben, ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielen. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Werte zu informieren. Ab welchem Gehalt sich ein Hinzuverdienst für die gesetzliche Rente also nicht mehr lohnt, ändert sich von Jahr zu Jahr, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt. Aber ab welcher Rente in Deutschland gelten Senioren eigentlich als „reich“?

Die Höchstrente ist abhängig von mehreren Faktoren:

  • Anzahl der Entgeltpunkte: Je mehr Jahre gearbeitet wurde und je höher das Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst war, desto mehr Entgeltpunkte werden gesammelt.
  • Rentenwert: Der Rentenwert ist ein fester Betrag, der jährlich angepasst wird und pro Entgeltpunkt ausgezahlt wird.
  • Rentenalter: Je früher in Rente gegangen wird, desto geringer fällt die Rente aus.

Doch, ab wann die Höchstrente erreicht ist, lässt sich nicht pauschal berechnen. Denn die Berechnung der Höchstrente hängt von weiteren Faktoren ab:

  • Jährliche Anpassungen: Die Beitragsbemessungsgrenze und der Wert eines Entgeltpunktes werden jedes Jahr angepasst.
  • Individuelle Lebensläufe: Jeder hat einen individuellen Lebenslauf mit unterschiedlichen Einkommensphasen und Erwerbsunterbrechungen oder Entgeltpunkten für Kindererziehung, Ausbildung und Studium.
  • Reformen: Das Rentensystem wird regelmäßig reformiert, was sich auf die Höhe der Rente auswirken kann.

Wie kann die Rente berechnet und die maximale Rente erreicht werden?

Die Höhe der Rente ist individuell und hängt, wie oben genannt, von vielen Faktoren ab. Eine genaue Berechnung kann deshalb nur die „Deutsche Rentenversicherung“ anhand der individuellen Daten durchführen. Die „Deutsche Rentenversicherung“ bietet auch Beratungen an. Wer die Höchstrente erreichen will, muss über einen sehr langen Zeitraum, idealerweise über das gesamte Erwerbsleben, ein Einkommen mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielen. Ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wäre für die gesetzliche Rente nicht mehr hilfreich. Aber es gibt andere Tricks, für mehr Geld in der Rente und wie Senioren ihr Einkommen verbessern können.

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Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich angepasst, daher lohnt sich immer ein Blick auf die aktuellen Werte. Im Jahr 2024 steigt die Grenze von 7.300 Euro auf 7.550 Euro monatlich in den alten Bundesländern und von 7.100 Euro auf 7.450 Euro monatlich in den neuen Bundesländern, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ selbst schreibt.

Wer die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, kann mit dem Mehrverdienst durch eine private Altersvorsorge für eine noch höhere Rente sorgen. echo24.de berichtet: In diesen Berufen gibt es viel Geld im Alter.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Dreamstime

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